Darf eine (Studentin die auf lehrerin macht) mich zwingen in einer Whatsapp gruppe zu bleiben!?

10 Antworten

Schüler dürfen nicht benachteiligt werden,wenn sie nicht in einer Whatsappgruppe sind.

Generell dürfen von Lehrern personenbezogene Daten über Whatsapp nicht verbreitet werden. Es darf nicht dienstlich kommuniziert werden....nur Belangloses ausgetauscht werden...

Kannst es dir hier mal für Niedersachsen z.B. durchlesen: http://www.nds-zeitschrift.de/nds-1112-2017/whatsapp-in-der-schule-blitzschnell-am-datenschutz-vorbei

Das selbe gilt auch für Internet und Handy erreichbarkeit ! Kann , muß aber nicht ! In schriftlicher Form muß immer noch erlesbar sein , wo auch immer !

Hi,

nein, darf sie nicht. Tritt aus, sie hat Pech gehabt. Wieso unterschreibst du sowas überhaupt? Sie ist Studentin und sollte eigentlich so klar im Kopf sein, dass sie weiß, dass so etwas extrem kindisch ist. Es gibt genug andere Kommunikationsmöglichkeiten.

LG

Mit 15 eh ungültig !

@schoschi06

Und nicht erlaubt unter 16...

> Es gibt genug andere Kommunikationsmöglichkeiten.

Schon - aber welche darf/muss der Lehrer nutzen? Reicht es, Infos für die Klasse (Hausaufgaben, Termine etc.) per Whatsapp zu verkünden?

Und wenn ein Schüler nicht bei Whatsapp mitmachen will - kann er dann eine eMail verlangen? Oder wie muss der Lehrer ihm dann die Information zukommen lassen?

Das war früher noch einfach - Informationen wurden je nach Umfang durch Verkünden im Unterricht oder Verteilen eines Papiers weitergegeben.

@TomRichter

Mache ich immer noch so und Basta.Termine werden verkündet und angeschrieben, Schüler tragen die in ihre Schultimer/ Hausaufgabenhefte ein und kommen mit der Unterschrift der Erzber. zurück. Oder ausgeteilte Zettel, ebenfalls mit Unterschrift zurück. Schüler haben die Pflicht sich nach den HA bei Abwesenheit zu erkundigen und können dazu ihre eigene Gruppe gründen.

Vor allem da tatsächlich Uneinigkeit darüber herrscht, wie WA genutzt werden darf ... In Hannover wurde die Nutzung an einigen Schulen durch SL komplett verboten. in NRW darf man nicht dienstlich nutzen... Nee, danke...

Nein! Schule ist Schule und Privates ist Privates, gib ihr doch deine Email, wenn sie unbedingt mit euch in Kontakt stehen muss.

Niemand darf dich zwingen in was auch immer zu bleiben. Nicht einmal dazu überhaupt WhatsApp zu benutzen.

Nein, das darf Sie nicht. So wichtig ist Sie u ihre Gruppe nicht