Darf eine Privatperson mein Auto fotografieren

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mache ich häufiger so, bekomme auch deswegen regelmäßig Ärger. Nur ICH habe ja bereits das Kennzeichen notiert.

Im öffentlichen Raum darf man fotografieren, was dort vorhanden ist. Du solltest niemandem dabei die Kamera aus der Hand schlagen. Das könnte Dir ein Strafverfahren wehen Sachbeschädigung und Körperverletzung einbringen.

Es wäre doch schon etwas merkwürdig, wenn man beim Fotografieren immer alle fragen müsste, ob man hier fotografieren darf.

Gegen missbräuchliche Verwendung der Fotos kannst du evtl. vorgehen. Allerdings geht das nicht mit der Faust sondern auf dem Rechtsweg.

Ich möchte gerne wissen, ob eine Privatperson mein Auto fotografieren darf.

Ja.

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Kein Auto haben.

Darf ich zur Not auch die Kamera bzw. das Handy aus der Hand schlagen?

Kannst du machen, dann musst du aber damit rechnen, dass die Person dir die Zähne aus dem Gebiss schlägt.

Ich möchte gerne wissen, ob eine Privatperson mein Auto fotografieren darf.

Ja. Rechtsgrund "Panoramafreiheit", § 59 UrhG: Alles, was von öffentlichem Grund ohne Überwindung von Einfriedungen (Hecken, Mauern, Zäunen) abgebildet werden kann, darf jedermann fotografieren :-)

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Mit Plane abdecken, in die Garge fahren, auf deinem Grundstück hinter Einfriedung parken, in einem Parkhaus Betreiber mit Hausrecht um Unterlassung bitten,...

Darf ich zur Not auch die Kamera bzw. das Handy aus der Hand schlagen?

Nein. Zivilrechtlich: Schadensersatzanspruch, strafrechtlich: Körperverletzung :-(

G imager761

Schlicht und einfach: Ja. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Auch kann das Bild in der Regel veröffentlicht werden, auch ohne das Kennzeichen unkenntlich zu machen. Es sei denn das Auto ist ein Kunstwerk oder das Design unterliegt dem Geschmacksmusterschutz.

Das einzige was man tun kann ist das Auto auf einem Privatgrundstück hinter einem Sichtschutz zu parken. In diesem Fall kann man der Person das Fotografieren auf dem Grundstück verbieten, eine Zuwiederhandlung wäre Hausfriedensbruch.

Bravo, die bislang einzige vollumfängliche und korrekte Antwort.