Darf eine Nichtbehinderte ein behindertengerecht Umgebautes Fahrzeug fahren?
Ich fahre einen meiner Behinderung entsprechend umgebauten Passat. Automatik, Handgas und Bremse, elektronischer Lenkradknauf. Meine Freundin hat ein eigenes normales Auto. Meine Mühle ist in die Jahre gekommen, es wird Zeit für ein Neues. Mein Engel braucht ihr Auto nicht sehr oft, zur Arbeit kann sie laufen, 5min.. Wir überlegen uns ob sie ihr Auto verkaufen soll, eines würde reichen. Nur muss das Neue natürlich auch wieder behindertengerecht sein. Sie ist schon öfter mit meinem Auto gefahren, da saß ich aber meißt daneben, wenn ich mal unvorhergesehener Weise etwas zu tief ins Glas geschaut hatte und sie zurückgefahren ist. Die Frage ist nun, darf sie generell problemlos mit meinem Auto fahren, auch wenn ich nicht daneben sitze? Oder muss sie auf diesem Auto eine Fahr(über)prüfung ablegen? Vielen Dank schon mal für eure Antworten, lg
6 Antworten
Hallo, mit den Umbauten darf ein Nichtbehinderte das Fahrzeug nicht fahren, aber es ist Möglich eine Fahrzeug so um zu bauen das sowohl ein Behinderter als auch ein Nichtbehinderte das Fahrzeug fahren können. Das musst da aber schon bei Umbau berücksichtigen Eine Einfache Einweisung reich bei den von dir beschrieben Umbauten nicht mehr. Schon der Lenkradknauf darf nicht mal eben befestigt werden.
Ok, schreibe ich es eben nochmal, ohne den Fäkalien-Ausdruck.. :-) Deiner Antwort zufolge bedeutet das, das meine Freundin einen komplett neuen Führerschein machen müsste um legal mit meinem Auto zu fahren!? Tsss.. :-( So bleibt mir also nur zu erfragen wie man das so bauen könnte das auch sie damit fahren kann. Bei den Pedalen ist das glaube ich kein Problem, die gibt es wohl auch klappbar (habe ich so schon mal gesehen). Im meinem jetzigen Auto sind nämlich keine Pedale. Und ob man die Dinge die ich neben dem Lenken mit meinem Lenkradknauf noch bediene an anderer für mich erreichbarer Stelle platzieren kann, sodaß man den Knauf abnehmbar machen kann weiß ich nicht.. Nervt mich gewaltig, das das aber auch immer so kompliziert sein muss.. Trotzdem Danke schön!
Das Fahrzeug muss einfach so umgebaut werden das alle Standard Bedienelemente weiterhin vorhanden und nutzbar sind. Ich habe da mal etwas gesucht und es ist wohl so das viel Firmen die Fahrzeuge so umbauen das, genau das gewährleistet ist. Der Grund hierfür ist auch, das das Fahrzeug später ohne Probleme verkauf werden kann.
Die Regelung das deine Freundin nicht mal eben dein umgebautes Fahrzeug fahren darf ist schon Sinnvoll. Wenn es zu einem Unfall kommt wird nämlich ganz schnell vom Unfallgegner zu recht nachgefragt ob der Unfall durch die ungewohnte Bedienung des Fahrzeugs verursacht wurde, wenn es dann noch eine Toten gegeben hat wird das richtig bitter. Von einem Auto geht eine nicht unerhebliche Betriebsgefahr aus und die sollte man nicht noch unnötigerweise erhöhen.
was die potentielle Gefahr anbelangt, da muss ich dir natürlich schon ein wenig Recht geben. So habe ich das noch nie gesehen.. Ob es schwieriger ist ein solches Auto zu fahren, weiß ich nicht, dazu fehlt mir der Vergleich mit einem "normalen" Auto. Bevor sie das erste Mal mein Auto gefahren ist, waren wir auf einem ADAC-Übungsplatz. Die ersten paar Mal Anfahren waren Kavalierstarts, die ersten Abbremsungen Vollbremsungen, das hatte sie aber nach kurzer Zeit raus, dann war es ganz einfach. Was sie von Anfang an aber richtig toll fand, war meine Linearlenkung. Die funktioniert wie eine Fahrradlenkung, eine viertel Umdrehung nach rechts oder links ist jeweils Volleinschlag. Ich habe jetzt auch endlich mal angefragt, ein Doppelumbau ist kein Problem, allerdings würde sie dann keine Servounterstützung mehr haben beim Lenken, müsste also wieder richtig kurbeln, und das komplett mit eigener Kraft. :-)
darf ein Nichtbehinderte das Fahrzeug nicht fahren,
wo soll der gesetzliche Hintergrund dazu sein?
Glaube ja,wenn die in das Auto eingewiesen ist. Aber schau vorsichtshalber mal in den Versicherungsschein, ob nur du den Wagen fahren darfst. Oder ruf einfach mal bei deiner Versicherung an, damit es bei einem evtl. Unfall keine Probleme gibt. Frag auch einfach mal bei der Polizei.
ich kann mir den von dir genannten umbauten nicht vorstellen, dass es probleme gäbe, am besten fragt ihr mal beim straßenverkehrsamt nach. bei einer pedalverlängerung o.ä. wäre das sicher anders... viel glück
Kann ich leider nicht beantworten,aber frag doch mal beim Straßenverkehrsamt nach,die müßten es wissen
spricht nichts dagegen... (ok, bin laie)
tüv anrufen ?
Doch dagegen spricht sogar eine ganze Menge.
Sie es mal so du als behinderter Autofahrer hast eine Sondergenehmigung so ein Fahrzeug zu führen, deine Freundin nicht.