Darf eine Kulanzzusage später zurückgenommen werden?

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Wenn nicht gelogen wurde,kann er es nicht zurücknehmen,dann ist es verbindlich. Kann er beweisen das ihr gelogen habt,ist es null und nichtig

wenn du es schriftlich hast, kann dein vertragspartner nichts machen. dann bist du im recht

Wenn die Zusage SCHRIFTLICH gemacht wurde und er DIR keine unlauteren Absichten oder Betrug unterstellen kann, dann gilt die Kulanzzusage.

Wenn er belogen wurde kann er die Kulanz wieder rückgängig machen. Er muss aber den Betrug nachweisen.

wenn du's schriftlich hast, ist es eigentlich bindend...