Darf eine freundin für mich Alkohol kaufen?

5 Antworten

Absolut legal

Ich möchte hier nicht den Alkoholkonsum durch Minderjährige beschönigen oder gutheissen allerdings möchte ich hier über die allgemeine Rechtslage aufklären.


§ 9 Alkoholische Getränke


(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Gemäss der aktuellen Fassung des Jugendschutzgesetzes dürfen alkoholische Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren verkauft oder abgegeben werden, ausgenommen sie werden von einem Elternteil begleitet. Branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel dürfen hingegen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgeben werden.

Dein Freund begeht jedoch in der Theorie KEINE Ordnunbgsiwedrigkeit, da er selbst noch nicht volljährig ist. Das bedeutet, dass er sofern er noch nicht 18 ist legal alkoholische Getränke kaufen kann - und sie straffrei an dich weitergeben kann (siehe: §28 (2)).

§ 28 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

10. entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine
jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,


(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über
18 Jahren
ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person
herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12,
14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare
Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des
Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die
personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im
Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


Lg, Anduri87

Nur der kauft muss den Ausweis zeigen. Wenn dir deine Freundin später das Bier gibt, ist das zwar nicht erlaubt, aber lasst euch halt nicht erwischen ;)


Nur der der kauft muss den Ausweis zeigen. Allerdings ist es mir einmal passiert das die Verkäuferin mich auch nach nem Ausweis gefragt hat. Aber als ich dann meinte das ich keinen dabei hab war ihr das auch egal. :)

Natürlich muss nur der-/diejenige, die bezahlt den Ausweis zeigen.

Allerdings darf deine Freundin dir trotzdem kein Bier kaufen, weil sie es dir auch nicht geben darf.

Prinzessin4445 
Fragesteller
 09.08.2016, 05:46

und wenn sie es trotzdem mir gibt ?

Othetaler  09.08.2016, 06:05
@Prinzessin4445

... verstößt sie gegen das Jugendschutzgesetz

Nur Sie. Gibt sie es dann dir macht sie sich strafbar.