Darf eine Firma den Widerruf einer Einzugsermächtigung ablehnen?

7 Antworten

du kannst die einzugsermächtigung nicht einziehen da es vertragsbestandteil der meißten neuen telekom verträge ist. steht auch in den AGB drine dass es nur mit ELV geht! ansonsten hättest du innerhalb von 14 tagen widerrufen können und dann wäre der anschluss komplett abgeschaltet worden.

Das darf sie gar nicht vorschreiben!

Der Rosa Riese kann das natürlich verlangen und den vetragsabschluß bin nicht Zustimmung verweigern... aber ich würde mir schwer überlegen, so einen Knebelvertrag abzuschliessen, bei dem der Anbieter etwas verlangt, was nicht gesetzlich vorgesehen ist.

die telekom ist "magenta" und nicht "rosa"!

Eine Einzugsermächtigung ist vertragsrechtlich eine Einseitige Willenserklärung. Nur die Person, die die Berechtigung erteilt, kann diese widerrufen. Welche Form hierfür gewählt wird ist eigentlich unerheblich, da der Vertragspartner keine besondere Form verlangen kann. Hat man sich z.B. seinem Mobilfunkprovider gegenüber durch ein Kundenkennwort authentifiziert ist sie auch mündlich rechtskräftig.

Ich erteile die Erlaubnis (immer schriftlich) damit sich der z.B. Provier der Bank gegenüber erklären kann.

Bucht ein unternehmen widerrechtlich (nach Widerruf) vom Konto ab, die Lastschrift einfach an die eigene Bank zurückgeben.

Bei Wiederholung einer ein mal zurückgegebenen Lastschrift liegt eine Straftat vor und man kann das Unternehmen strafrechtlich belangen.

Wie stets: Es kommt drauf an. Wenn anläßlich des Verkaufs eines bestimmten Artikels ("Aktion") der Verkäufer in seinen AGBen die Bezahlung per Einzugsermächtigung (§ 185 BGB analog) abhängig macht, kann diese (einseitig) nicht widerrufen werden.

Gesetzestext: § 185 BGB (analog)

Steht nicht im Gesetz, wurde von der Rechtsprech- ung entwickelt. Nachlesbar zB im Palandt, Kommen- tar zum BGB

Schriftlich mit "hiermit entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung" geht das sicher nicht. Aber mit Trick 17. Mal angenommen eine Lastschrift wird mangels ausreichender Deckung des Kontos zurückgegeben erlischt die Einzugsermächtigung. Sprich ohne eine erneute Erteilung einer Einzugsermächtigung Deinerseits darf die Telekom nicht mehr von Deinem Konto abbuchen. Wenn Du dann die Rechnungen per Überweisung zahlst kann Dir Telekom garnichts. Die haben aber auch blöde Buchungstermine. Kurz vor dem Monatsende wenn noch sooo viel Monat vom Geld übrig ist:-(