Darf eine Ehegatte die Wohnung ausräumen und dann auch noch ausziehen?

6 Antworten

Für gewöhnlich werden Ehen als Zugewinngemeinschaft geführt, sofern man nicht Gütertrennung vereinbart im Rahmen eines Ehevertrages. Heißt während der Ehe erworbene Güter sind Eigentum beider Ehegatten und würden im Rahmen der Scheidung oder auch durch die Ehegatten vorher aufgeteilt.

Ausziehen kann der Ehegatte wie er möchte, es ändert sich jedoch nichts an der eventuellen Pflicht zur Zahlung der Miete, wenn der Ehegatte als Mieter im Vertrag erwähnt ist (Gesamtschuldnerhaftung).

Heißt während der Ehe erworbene Güter sind Eigentum beider Ehegatten (...)

Ergänzung: Wenn sie von beiden gemeinschaftlich zu Eigentum erworben wurden. Jeder Ehegatte hat aber auch das Recht weiterhin alleiniges Eigentum an einem Gegenstand zu erwerben.

Hier aber wirst du wohl Recht haben, da IHINN94 auch von "in der ehe zusammen gekauft" spricht.

Hey,

die Einrichtung, die ihr zusammen während der Ehe gekauft habt, müsst ihr teilen. Das, was am Anfang dir gehörte oder du alleine gekauft hast, bleibt deins. Du hast also einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Ehegatten. Und für eure gemeinsamen Sachen müsste er dir z.B. einen Ausgleich zahlen.

https://www.online-scheidung-deutschland.de/kategorie-fragen-antworten/47-frage-ehepartner-hat-haus-leer-geraeumt-und-mein-kind-mitgenommen-was-kann-ich-tun

Der Mietvertrag gilt unverändert weiter und wenn beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben haben, dann sind auch beide noch weiterhin verpflichtet, die Miete zu zahlen. Denn den Vermieter interessiert es nicht, ob beide noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Von wem der Vermieter das Geld verlangt, ist ihm überlassen, da das Ehepaar gesamtschuldnerisch haftet.

Im Innenverhältnis haften die Ehepartner im Zweifel jeweils zur Hälfte. Demnach kann der Ehegatte der „Mehr“ als der andere Ehegatte bezahlt hat, dieses „Mehr“ von dem anderen Ehegatten ersetzt verlangen. Hier ist aber zu beachten, dass dieses Recht das Innenverhältnis der Eheleute zueinander betrifft. Im Außenverhältnis zum Vermieter haftet trotzdem jeder Ehegatte für die volle Miete. Zieht also z.B. der Ehemann aus, so kann die Ehefrau verlangen, dass er weiterhin die Hälfte der Miete zahlt. Zahlt er aber nicht, dann muss die Ehefrau wohl oder übel die volle Miete allein zahlen. Sie kann den Vermieter nicht darauf verweisen, er solle sich an den Ehemann wenden. Wenn die Ehefrau nicht die volle Miete zahlt, droht die Kündigung.

Kündigen könnt ihr nur gemeinsam. Andersherum kann der Vermieter nicht nur einem alleine kündigen, sondern muss auch beiden Mietern kündigen. In diesen Fällen ist es ratsam, sich zu Dritt zusammenzusetzen und das Mietverhältnis neu abzuschließen, z.B. dass nur noch ein Ehegatte Mieter ist.

Er darf es nicht, ist aber schlau gemacht. Bis über eine Aufteilung des Haushaltes eine Regelung zwischen Euch od. vom Gericht festgelegt wird, kann er sie nutzen.

ist das rechtlich ok wenn ein ehegatte sachen aus der gemeinsamen wohnung mitnimmt die auch in der ehe zusammen gekauft wurden ? Das ist doch nicht richtig oder irre ich mich da ?

Da auch in einer Ehe im gesetzl. Güterstand Vermögen weiterhin stets getrennt voneinander bleiben, käme es bei den fraglichen Eigentumsverhältnissen darauf an, wer den Hausrat bezahlt hat. Zusammen ausgesucht und gekauft meint ja nicht zwangsläufig, hälftig mitbezahlt. Und manches besitzt man schon vor der Ehe und es wird mit Heirat kein Gemeinschaftseigentum.

Geh zu einem Rechtsanwalt.