Darf eine Bank Verwandte anrufen mit dem Hinweis über Ungereimtheiten bei meinem Konto oder verstößt bereits der Hinweis gegen das Bankgeheimnis ?
Hallo, folgender Sachverhalt: Habe ein Minus auf dem Konto (Gründe seien erstmal dahingestellt). Nun hat die Sachbearbeiterin (SB) meiner Bank bei Verwandten von mir angerufen. Beide kennen sich, daher hatte die SB die Telefonnummer. Während des Anrufs bat die SB meine Verwandten mich bitte darauf hinzuweisen mich bei der Bank zu melden wegen den Ungereimtheiten mit meinen Konto (dies wird wohl auch der einzige Grund für den Anruf dargestellt haben). Dabei gab sie keine Auskunft über die Art der Ungereimtheiten. Wobei man sich sicherlich denken kann das es sich um keine schönen Gründe handelt. Daher waren meine Verwandten auch sehr beunruhigt und aufgebracht. Das Ende vom Lied ist nun das ich massiven Ärger und Streit mit meinen Verwandten habe. Darf eine Bank so vorgehen? Und mir ist klar das es auch durchaus helfende Gründe waren warum die SB angerufen hat. Aber sicherlich auch das die SB ein wenig nachhelfen wollte. Was aber eben nicht mehr im Einflussbereich einer Bank liegt ist das Abschätzen der Folgen solcher Anrufe. Da kann mehr kaputt gemacht werden als man denken mag. Über eine EInschätzung (gerne fundiert/mit Quellen) bzgl. der Verletzung des Bankgeheimnisses wäre ich dankbar. P.s.: Ich hatte bereits im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht- dort wurden aber immer mehr als nur "Ungereimtheiten" von der Bank ausgeplaudert. Und ich hatte mich bereits vor dem Telefonat SB-Verwandte um die Aufarbeitung der Probleme bemüht (Besuch bei der Schuldnerberatung)- für die Hinweise man solle lieber mehr Zeit in die Lösung der Bankschwierigkeiten als in solche Fragen stecken:-). Frohes Fest allen und danke für die Hilfe
6 Antworten
Das kann man pauschal nicht genau sagen, im Regelfall hat Sie damit gegen das Bankgeheimnis verstoßen und riskiert so eine Abmahnung/fristlose Kündigung.
Es kommt eben auf die Rahmenbedingungen an,
haben die Verwandten Vollmacht?
sind es deine Eltern und du bist minderjähri?
Du könntest dich aber zumindest falls du beide Fragen (s.o.) verneint hast, bei dem Vorgesetzten deiner SB die Situation schildern und so Beschwerde einreichen.
Dir auch trotz der Probleme ein frohes Fest und einen guten Rutsch ;)
Die Sachbearbeiterin hat niemandem zu erzählen das sie Dein Konto betreut oder Du Kunde dieser Bank bist. Es geht niemandem etwas an, ob ihr in eine Geschäftsbeziehung habt oder nicht.
Wer sind den die Verwandten - Deine Eltern?
und wie alt bist Du? - volljährig?
wenn Du volljährig bist, hätte sie das eigentlich nicht gedurft ... aber vielleicht konnte sie Dich nicht eirreichen oder hat es schon oftmals erfolglos versucht ....
Du solltest auf jeden Fall am Problem arbeiten - anstatt Dich an Nebenkriegsschauplätzen aufzuhalten ....
Natürlich darf eine Bankangestellte auch ihren Verwandten und Bekannten gegenüber keine Interna der Bank erzählen.
Das kann sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.
Wenn deine Verwandschaft in deiner Akte hinterlegt wurde, darf man das.
Das ist falsch.
Außer mit dem Kontoinhaber dürfte die Bank allenfalls mit jemandem sprechen, der eine Vollmacht über das Konto hat - nicht jedoch mit der Verwandtschaft.
Das mag im Todesfall gelten und wenn der Kontoinhaber verschollen ist. Eine Bankangestellte die über ihr anvertraute Kunden spricht, wird ganz schnell ihren Job los.
Dabei ist es vollkommen egal, WAS sie da erzählt.