Darf eine Bank Verwandte anrufen mit dem Hinweis über Ungereimtheiten bei meinem Konto oder verstößt bereits der Hinweis gegen das Bankgeheimnis ?

6 Antworten

Das kann man pauschal nicht genau sagen, im Regelfall hat Sie damit gegen das Bankgeheimnis verstoßen und riskiert so eine Abmahnung/fristlose Kündigung.

Es kommt eben auf die Rahmenbedingungen an,

haben die Verwandten Vollmacht?

sind es deine Eltern und du bist minderjähri?

Du könntest dich aber zumindest falls du beide Fragen (s.o.) verneint hast, bei dem Vorgesetzten deiner SB die Situation schildern und so Beschwerde einreichen.

Dir auch trotz der Probleme ein frohes Fest und einen guten Rutsch ;)

Die Sachbearbeiterin hat niemandem zu erzählen das sie Dein Konto betreut oder Du Kunde dieser Bank bist. Es geht niemandem etwas an, ob ihr in eine Geschäftsbeziehung habt oder nicht.

Wer sind den die Verwandten - Deine Eltern?

und wie alt bist Du? - volljährig?

wenn Du volljährig bist, hätte sie das eigentlich nicht gedurft ... aber vielleicht konnte sie Dich nicht eirreichen oder hat es schon oftmals erfolglos versucht ....

Du solltest auf jeden Fall am Problem arbeiten - anstatt Dich an Nebenkriegsschauplätzen aufzuhalten ....

Natürlich darf eine Bankangestellte auch ihren Verwandten und Bekannten gegenüber keine Interna der Bank erzählen.

Das kann sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.

Wenn deine Verwandschaft in deiner Akte hinterlegt wurde, darf man das.

bronkhorst  20.12.2015, 17:34

Das ist falsch.

Außer mit dem Kontoinhaber dürfte die Bank allenfalls mit jemandem sprechen, der eine Vollmacht über das Konto hat - nicht jedoch mit der Verwandtschaft.

DerHans  20.12.2015, 17:36

Das mag im Todesfall gelten und wenn der Kontoinhaber verschollen ist. Eine Bankangestellte die über ihr anvertraute Kunden spricht, wird ganz schnell ihren Job los. 

Dabei ist es vollkommen egal, WAS sie da erzählt.