Darf eine Bank Kontaktdaten an Privatperson herausgeben?

5 Antworten

Wenn sie es nicht darf mir beweise vorliegen das sie es getan hat was tun?

Um es genauer zu erklären eine Person hat mir Geld überwiesen was nicht für mich gedacht war da ich ein Jahr im Ausland war hab ich das nicht mit bekommen. Ich komm heim liegt in der Post ein von einer Privatperson an mich adressiert ich möge das Geld zurückzahlen mit einem beiliegenden Email-Verkehr von der Bank in dem sie meine Adresse usw herausgibt

die bank hat dich da vorher angeschrieben und du hast nicht reagiert. dann hat der einzahler eine nazeige gemacht und es wurde ermittelt. im zuge der ermittlungen darf die bank die daten dann herausgeben.

@martinzuhause

Nein es wurde keine anzeige erstattet mittlerweile ist ein Mahnverfahren eingeleitet worden das Geld ist aber zurück da wo es hingehört der Bank lag auch kein gerichtliches Anordnung oder sowas vor!

@Flintx

Interessant. Woher weißt du denn, dass der Bank kein Schreiben vom Gericht vor lag? Nicht jede Freisprechung vom Bankgeheimnis wird an den Kunden weitergeleitet.

Aber es wird dir hier auch keiner verraten können, was die Bank dazu veranlasst hat. Ich würde einfach mal den Bankangestellten, der auf der Email steht, anrufen (oder wenn keine Telefonnummer angegeben, eben anschreiben) und nachhaken. Vielleicht bekommst du ja zumindest einen Hinweis, wenn auch nicht gleich alle Einzelheiten...

nein, man hat schweigepflicht

Interessanter Fall.

In dieser Situation ist es tatsächlich so, dass du mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen solltest.

Grundsätzlich ist es so, dass Banken durchaus Daten weitergeben DÜRFEN. Sicher, nur unter gewissen Umständen, aber sie DÜRFEN es. Mal von richterlichen Anweisungen abgesehen (das ist klar), kann das auch passieren, wenn du mit Karte zahlst und der Betrag mangels Deckung zurückgebucht wird.

Wieso darf die Bank das? Naja, man hat auf dem Kassenzettel unterschrieben. Wenn man sich den genau anschaut, steht auch dort, dass im Falle einer Rückbuchung du dem Verkäufer das Recht gibst, deine Adresse bei der Bank zu erfragen.

-> Und die Banken? Die sagen: "Ja, klar hat er unterschrieben... Lieber Verkäufer, wieviel Euro zahlst du für die Info? schließlich MÜSSEN wir das ja nicht..." Und dann kaufen die die Info... -> so läuft das in der Praxis.

Natürlich keine Kontostände usw. Das ist No-Go. Das ist nur im Rahmen von richterlichen Entscheidungen möglich.

Aber bei deinem expliziten Fall - nachfragen.

Viele Grüße RuWu135

Das Bankgeheimnis darf nur durch richterlichen Beschluß in einem Ermittlungsverfahren gebrochen werden. ( Bei Geldwäsche zum Beispiel)

An Firmen und Privarpersonen dürfen keine Daten weiter gegeben werden

kommt drauf an an wen. wenn da eine pfändung vorliegt darf die bank das schon. bei einem gerichtsbeschluss auch.