Darf eine Autowerkstatt den Kunden nicht vom Hof fahren lassen wenn ein erheblicher Sicherheitsmangel (z.B. undichter Hauptbremszylinder) nicht repariert wurde?

5 Antworten

Zwang auf den Kunden dürfen wir leider nicht ausüben in dem Fall müssen wir aber umgehend die Polizei anrufen, Nummernschild und Name sind ja meist bekannt.

Natürlich! Schon allein zum Schutz des Fahrers!

...und anderer Verkehrsteilnehmer.

@JayCeD

Eh klar!

Wäre mir neu, dass eine Werkstatt hoheitliche Rechte hat.

doch darf er, mit schriftlicher absicherung, das auto gehört dem kunden, und nicht der werkstatt. jedoch sollte dem kunden nahegelegt werden das es nicht fahrtauglich ist.und in dem fall nur mit abschleppstange oder anhänger abtransportiert werden sollte.

das darf sie und kann soger die polizei zu hilfe nehmen wenn der fahrer nicht einsichtig ist