Darf ein Zeuge mit zum Kündigungsgespräch?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bist du unter 18, dann ja. Ansonstn nein.

Allerdings kannst du jemanden aus dem Personal oder Betriebsrat dabei haben.

Gibt keinen Betriebsrat und das Personal hält auch zur Geschäftsleitung

Klar, muss die Firma aber nicht dulden da sie Hausrecht haben ..