Darf" EIN VERMIETER"mich als Hartz4 empfängerin mit dieser begründung ablehnen?
Ich bin Fassungslos , ich bin aus gesundheitlichen Gründen eine Hartz4 Empfängerin und noch nie Hatte ich jemals Mietschulden...Geschweige lebe ich in Antisozialen zuständen...Ich Hatte mich vor circa einer Woche für eine Wohnung Beworben , der Vermieter dieser Besagten Wohnung Hatte mir versichert sich in spätestens einer Woche zu Melden.Als er sich aber nicht nach dieser Woche meldete . ,habe ich ihn nochmal versucht zu Kontaktieren...Seine reaktion war , mich Weg zudrücken am Telefon...okay habe dann aber nicht locker gelassen ...seine Antwort auf meine Frage ,wie seine Entscheidung wäre . ,war diese "Also nein Frau S. ihre Lebensumstände Passen mir ÜBERHAUPT nicht....Sie sind doch sozialhilfe empfängerin?" ich fühle mich etwas Diskreminiert.....Darf ein Vermieter unter diesem VOrwand einen Hartz4 empfänger ablehnen????
5 Antworten
Das erinnert an die vielen Probleme, mit denen sich das Ausgrenzungsgesetz beschäftigt bzw. die danach erst so richtig aufgekommen sind, indem sie in das Bewußtsein der Betroffenen gerückt wurden. Bei Vemietern mit 50 Wohneinheiten und mehr greifen diese Bestimmungen. Der Einzelvermeieter sollte aber auch auf die Begründung einer Ablehnung achten, damit er sich nicht mit Fragen wie der Ihren konfrontiert sieht.
Die Sorge des Vermieters ist vertändlich. Er kann Sie z.B. kaum erfolgreich für Schäden haftbar machen, die Sie in der Wohnung verursachen und die Kaution übersteigen, weil er im Zweifel auf einem Urteil zu seinen Gunsten und den Verfahrenskosten sitzen bleibt, weil der Richter ihm nur Recht zugesprochen hat, jedoch kein Geld zahlt, was bei Ihren Einkünften auch nicht zu holen ist.
Ein Vermieter ist ja frei in seiner Entscheidung. Es ist bitter, dass viele Vermieter Hartz IV - Empfänger über einen Kamm scheren. Aber er darf Sie aus diesem Grunde ablehnen. Zum Glück sind nicht alle Vermieter voller Vorurteile, so werden Sie bestimmt bald umziehen können.
Jeder in Deutschland kann sich aussuchen mit wem er ein Geschäft abschließt und mit wem nicht. Es gibt kein Recht auf einen Geschäftsabschluss oder einen Vertrag. Der Wurstfachverkäufer muss Dir nichts verkaufen, der Schuhverkäufer Dich nicht bedienen und der Vermieter Dir keine Wohnung vermieten.
Der Vermieter kennt Dich nicht persönlich und bei der Welle an Mietnomaden, Wohnungsrunterwirtschaftern, etc. ist es verständlich, dass jeder Vermieter sehr vorsichtig ist.
Grundsaetzlich braucht er natuerlich ueberhaupt nicht zu begruenden. Wenn er es aber dennoch tut und der Grund darin besteht, dass er Zweifel an deiner finanziellen Leistungskraft hat, darf er das natuerlich.
Selbstverständlich, Solvenz ist eines der wichtigsten Kriterien zur Vermietung. Immerhin herrscht Vertragsfreiheit, niemand darf vorschreiben, wer mit em einen Vertrag schließt, er braucht also überhaupt keine Begründung...