Darf ein Vermieter Kinder verbieten oder dies im Vertrag erwähnen?

11 Antworten

Das darf der Vermieter gerne in den Vertrag rein schreiben. Nur nützen wird es ihm nichts.

Wie darf ich mir das vorstellen, wenn ein Vermieter das ausgesprochene Verbot umsetzen will?

Tägliche Kontrolle, ob auch brav die Pille genommen wurde?

Aktive Maßnahme zur Verhinderundes GV während der kritischen Tage?

Durchsetzung einer Abtreibung, wenn es doch passiert ist?

Und kommt ein verbotenes Kind auf die Welt, wird er die fristlose Kündigung aussprechen und mit seiner Räumungsklage aber richtig auf die Nase fallen.

Inwiefern verbieten? Bei Einzug oder wann?

Ein Verbot mit jedweder Begründung wäre unwirksam.

Selbst wenn bei Mietbeginn kein Kind mit einzieht, darf danach ein Kind ohne Zustimmung einziehen (wie auch Eltern oder Ehegatte). Vorausgesetzt, die Wohnung wird dadurch nicht überbelegt.

Darf ein Vermieter Kinder verbieten oder dies im Vertrag erwähnen?

Das kommt darauf an: Nur in häufig genutzten Formularverträgen wäre dieser Gestaltungsmöglichkeit Grenzen gesetzt. Hier greift § 307 BGB zum Schutz von einseitgen Benachteiligungen; was allerdings unzumutbar ist, kommt auf den Einzelfall an.

Hingegen können die Parteien individuelle Vereinbarungen festlegen, an die man sich mit Unterzeichnung auch zu halten hätte: "Die Parteien sind sich einig, in einem Objekt mit überwiegend ruhebedürftigen Eigentümern/Mietern Wohnraummietvertrag eingehen zu wollen. Sie verpflichten sich daher ausdrücklich, in dem gesamtem Objekt stets jedwede Störungen zu unterlassen, die geeignet wären, den Mieterfrieden zu beeinträchtigen, etwa durch Rauchen, Haltung von Hund oder Katze oder Kinderlärm."

Kinderlärm durch und in einem Mietvertrag ausschließen? niemals. Jeder Richter würde so eine "sittenwidrige" Vereinbarung in die sprichwörtliche Tonne kloppen.

@AchIchBins

Nein, würde er nicht, wenn diese Regelung einvernehmlich und übereinstimmend getroffen wäre. Man muss zu den gemeinsam vereinbarten Bedingungen ja nicht mieten, wenn, sich aber daran halten, was man vereinbarte.

Anders sieht es nur aus, wenn diese Regelungen in einem Formularmietvertrag vorgegeben wurden und damit nicht zur Disposition standen.

@imager761

Das glaube ich wirklich erst wenn ich so eine Regelung von einem Urteil bestätigt sehe, vorher nicht. Trotz Vertragsfreiheit ist so eine Regelung ganz ganz sicher sittenwidrig und kann auch nicht durch eine individuelle Regelung ausgeschlossen werden. Das Gesetz sagt eindeutig, Kinderlärm ist zu dulden und das Gesetz kann nicht durch solche Regelungen aufgehoben werden. Aber falls Sie einen link dazu haben ... gerne.

Nein das kann er nicht!

Er kann Dir nicht verbieten Kinder zu bekommen die dann auch noch in der Wohnung verbleiben.

Er kann Dir auch keinen neuen Lebenspartner verbieten, der dann in die Wohnung mit einzieht. Der Mieter muß nur den Einzug melden, mehr nicht!

Wenn man in einer zu kleinen Wohnung schwanger wird, könnte er allenfalls das Jugendamt verständigen, dass die Lebensumstände für das Kind nicht zumutbar wären. Die würden dann ggd. einschreiten.

Selbst verbieten kann er es nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung