Darf ein Vermieter einer Wohnung Einsicht in den Untermietvertrag seines Mieters verlangen?

3 Antworten

Ich sehe nicht ein warum, du brauchst keinen der dich kontroliert. Du hast seine Erlaubnis alles andere ist deine Sache. Er soll dir vertrauen. tschüss Sonyl

Ja, das hat er.

Laut Auskunft eines Rechtsanwalts vom Berliner Mieterverein hat der Vermieter an sich keinen Anspruch auf Einsicht in den Untermietvertrag. Der Untermietvertrag ist Sache zwischen MieterIn und UntermieterIn. Voraussetzung ist immer, dass der Vermieter die Untervermietung gestattet hat.

Der Laie könnte vermuten, dass der Anspruch besteht, da es sich bei dem Untermietvertrag um das Eigentum des Vermieters dreht, das untervermietet wird. Der Vermieter hat die Mietsache jedoch dem / der MieterIn überlassen. Grundsätzlich haben MieterInnen ein Recht auf Untervermieterung, der Vermieter muss jedoch zustimmen. Der Untermietvertrag ist dadurch nicht Sache des Vermieters.