darf ein Vermieter die gesamten Mieteinnahmen ausgeben

10 Antworten

Wirtschaftlich vernünftig ist es, wenn der Vermieter Rücklagen für die Mietobjekte vornimmt, allerdings besteht seitens des Gesetzgebers keine Verpflichtung hierzu.

Lasst euch vom MIeterverein oder Anwalt beraten! Es kann nicht angehen, dass Vermieter sämtliche Gesetzte übertreten. Die Mietsache hat ordentlich und funktionstüchtig vermietet zu werden!

Naja, sowas sollte man sich eben vorher schriftlich geben lassen. Da kann auch ein Anwalt nicht mehr viel tun. Da ist der Wasserhahn, den man dann aus eigener Tasche bezahlt hat, günstiger.

Die Zeiten sind vorbei, wo eine mündliche Zusage noch Hand und Fuß hatte...Heute gehört doch Lügen zum Alltag fast aller Menschen. Darum heute alles schriftlich geben lassen.

Es kann nicht angehen, dass Vermieter sämtliche Gesetzte übertreten.

Welche Gesetze wurden hier bitte übertreten?

Welche Gesetze sollen denn übertreten worden sein?

Wenn man antwortet, obwohl man keine Ahnung hat...

Darfst Du Dein ganzes Gehalt ausgeben, obwohl Du davon Miete, Auto, Essen etc. zahlen musst?

ich würde das nie machen,bin aber auch nicht Vermieter.

@faru007

Die Frage war nicht, ob Du das machen würdest, sondern ob Du das darfst...

Und die Antwort lautet: Ja, auch Du darfst mit Deinem Geld machen was Du willst, genauso wie der Vermieter mit seinem auch. Ihr dürft es beide auch komplett ausgeben...

Dem Vermieter kann man nicht vorschreiben, was er mit den Mieteinnahmen macht. Er stellt Wohnraum zur Verfügung. Allerdings muss er für Reparaturen finanziell aufkommen, soweit er dazu in der Pflicht ist.

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der Mieter das Recht, eine Mietminderung vorzunehmen. Ich würde in so einem Falle, wenn ich als Mieter an der Mietsache eine Beanstandung habe die vom Vermieter zu beseitigen ist, er aber nicht willens ist diese zu beseitigen so vorgehen.

Würde den Vermieter anmahnen und eine Frist setzen. Kommt er dieser auch nicht nach, dann würde ich mir die Sachen selber besorgen, oder eine Firma beauftragen. Die Kosten hierfür bei der nächst fälligen Miete in Abzug bringen.

Es gibt immer wieder Vermieter, welche die Mieter hinhalten und solange warten, bis die Mieter die Sache letztendlich selber in Angriff nehmen und bezahlen.

Einfach von der Miete die Kosten abziehen, wenn hierzu eine Rechtsgrundlage gegeben ist.

Der Vermieter kann mit seinen Einkünften machen, was er will. Wenn er notwendige Reparaturen nicht ausführt, dann könnt ihr evtl. eine Mietminderung geltend machen. Allerdings solltet ihr euch vorher vom Mieterbund oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

das werden wir machen,danke!