Darf ein Verlag so etwas festlegen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Verleger würde ich sagen, dass es nicht ganz so eindeutig ist, ob so eine rechtliche Regelung wirklich Bestand hat.

In der Regel hat sie meist dann nicht Bestand, wenn sie überraschend daherkommt. Wenn man also davon ausgeht, dass es sich um einen traditionellen Verlag handelt, dem man das Manuskript vorlegt, um eine Veröffentlichung zu diskutieren oder wenn es sich um einen Self-Publishing-Verlag handelt, von dem man ein Angebot für Dienstleistungen erhalten möchte, dann wäre solch eine Regelung, dass automatisch ein Vertrag zustande kommt, sicher nicht rechtens und würde auch im Streitfall nicht durchgesetzt werden können.

Handelt es sich aber um ein Portal, in das Autoren beispielsweise Texte einstellen können, damit diese dann (in welcher Form auch immer) weiter verbreitet werden, wenn also das Geschäftsmodell klar und von beiden Seiten so gewollt ist, dann benötigt der Verlag natürlich gewisse Rechte, damit er dann auch das machen kann, was Sie als Autor wünschen.

Für Sie kam diese Regelung wohl überraschend?

Viel Erfolg mit dem, was Sie vorhaben wünscht Rodja Smolny

Vielen Dank, Rodja!

Ja, sie kam überraschend - aber zum Glücke habe ich bisher weder etwas eingesandt noch eingesendet. ;-)

Grüße und nochmals danke.

ADA

Wenn Rodja Smolny über die Seriosität von Verlagen aufzuklären versucht, hinterlässt das einen seltsamen Beigeschmack.

Zwingt dich jemand dort ein Manuskript hinzusenden? Machst Du dieses dennoch, akzeptierst Du auch diesen Paragraphen und gehst mit Annahme des eingereichten Manukriptes durch den Verlag einen Vertrag ein. Und diese sind von beiden Seiten einzuhalten.

Entscheide Dich - ob Du Anredepronomen nun großschreiben willst.

PS:

Dein letzter Satz ergibt keinen Sinn, suit-man.

@ADAsperger

Willst Du einen Rat oder rumbesserwissern?

@holgerholger

holger: Ich möchte in der Tat einen Rat - und zwar ohne solches Aufmerksammachen wie "Zwingt dich jemand [...]?" - weil aus diesem Unfreundlichkeit heraustrieft.

Das Zustandekommen eines Vertrages setzt bekanntlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass diese übereinstimmenden Willenserklärungen allein dadurch schon vorliegen, dass ein Autor ein Werk einsendet - es sei denn, die detaillierten Konditionen würden im Folgenden noch aufgeführt. Dann allerdings würde ich meinen: klar, warum nicht?

Aber natürlich darf er das, wenn die weiteren §§ alle Eigenschaften von Autorenverträgen in ausreichendem Maße beschreiben.

Du bist nicht gezwungen, dort das Manuskript einzuliefern.

Ich habe auch nicht vor, den Postboten zu mimen, Mikkey-Bird.

@ADAsperger

@ ADAsperger: Deine Besserwisserei kennt keine Grenzen, oder?

@Schuhu

Positive Bewertung für Schuhus Kommentar, um auf folgende Bezugnahme hinzuweisen:

Siehe meinen Kommentar an holger.

Im Grundsatze halte ich mich mit Besserwisserei zurück - aber Mikkey-Boys Antwort beinhaltet - ähnlich wie jene von alarm - einen Unfreundlichkeit absondernden Satz: "Du bist nicht gezwungen, [...]"

PS:

Auch die Formulierung "Aber natürlich darf er das, [...]" erachte ich als wenig freundlich.

@ADAsperger

Es tut mir nicht wirklich leid, dass in diesem Fall das Recht nicht freundlich zu Dir ist.

@Mikkey

Das Recht ist mir in diesem Falle herzlich egal - dann sende ich bei besagtem Verlage eben nichts ein, aber Deine Unfreundlichkeit stört mich.

Er darf, Eure Lordschaft - aber IHR seid freilich imstande, eine solche Klausen am Boden zu fixieren und ihr Euren Langschäfter in den Nacken zu pressen! :-)