Darf ein Verkehrspilot bei seiner Rente weiter fliegen?

5 Antworten

Wie schon andere geschrieben haben ist mit einem lter von 65 Jahren mit der gewerblichen fliegerei definitiv schluss.

Bisher ist bei der Verkehrspilotenausbildung der Lufthansa der erwerb der JAR-FCL PPL-A lizenz intergriert... soll heißen du darfst neben und nach der gewerblichen fliegerei unter vorraussetzung der medizinischen tauglichkeit (med3 glaub ich) in europa einmotorige landeflugzeuge mit VP/RU/T und eimem MTOW von 2t fliegen.

Sehr viele piloten fliegen nebenher segelflieger, der unterschied macht es umso schöner, also auch (und vielleicht erst recht) piloten eines a380 mit MTOW von 590t können spass daran haben einen 500kg vogel durch die lüfte zu bewegen.

Eine neue C172 kostet bis zu 200k Euro. Die Piloten der Lufthansa verdienen bei entsprechender Seniorität von 56k - 242k€ brutto im jahr -> also netto 3,5k bis 10k pro monat. (Achtung: Die fetten Jahre sind vorbei -> Piloten die sich jetzt bewerben dürfen natürlich nichtmal ansatzweise von derartigen Gehältern träumen). Dennoch: mit einem derartigen gehalt ist es natürlich möglich sich ein eigenes Flugzeug zu kaufen, ebenso wie sich eine putzfrau nen porsche kaufen kann wenn sie sich 40 jahre jeden cent vor dem mund abspart. Wegen hoher wartungskosten und treibstoffkosten ist der beitritt zu einem verein sehr zu empfehlen. Natürlich klingt es toll, jederzei in sein eigenes flugzeug steigen zu können aber dafür sollte man es wohl eher zu einem winterkorn-gehalt von 23k netto pro tag (!) bringen.

MfG

Fliegen darst du so lange, wie du die Voraussetzungen erfüllst (Gesundheit, jährliche Mindestflugzeit etc) . Ob dich allerdings eine Airline dann noch einstellt, bezweifle ich. Private Maschinen kannst du natürlich fliegen. Wenn du genug sparst, kannst du dir auch so einen Vogel kaufen.

Hallo, mit 65 ist definitiv Schluss mit der gewerblichen Fliegerei. Privat kann man natürlich so lange fliegen, wie der Fliegerarzt sein OK gibt. Der Schauspieler Heinz Rühmann ist ja noch mit über 70 geflogen. Nur die Untersuchungsintervalle werden kürzer.

Nun darf man aber auch als "Ex"-Verkehrspilot nicht einfach ein kleines Flugzeug fliegen. Das ist nur erlaubt, wenn in der Lizenz ein sogenanntes "Classrating" eingetragen wurde kenntlich gemacht durch den Eintrag SEP (Single Engine Piston), also einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor. Hat man versäumt, dieses Rating, das zwei Jahre gültig ist (im Gegensatz zum nur ein Jahr gültigen Typerating für große Flugzeuge), verlängern zu lassen, muss man eine "Erneuerung" beantragen. Viele Piloten lassen aber auch das SEP direkt nach Beendigung der Ausbildung verfallen und kümmern sich nie wieder darum.

Andererseits gibt es die Enthusiasten, die alle möglichen Berechtigungen für kleine Flugzeuge erwerben und sie auch erhalten (z. B. Schleppflug, Kunstflug, Bannerschlepp etc.). Oder es gibt die überzeugten Segelflieger, die eben Segelflugzeuge (Glider) und Motorsegler (TMG - Touring Motor Glider) fliegen. Diese Infos hier gelten für eine Lizenz, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausstellt.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, mit einer Lizenz, die durch eine Länderbehörde ausgestellt wurde, kleine Maschinen oder Segler zu fliegen. Einige Piloten haben deshalb eine zweite, private Lizenz.

Viele (vielleicht die meisten) Piloten, die noch privat fliegen, sind in einem Luftsportverein oder beteiligen sich an einer Haltergemeinschaft für ein Flugzeug. Und wenn man in Rente geht, ist man ja im Normalfall schon einige Jahre Kapitän. Und auch hier gibt es die Spezialisten, die sich ein eigenes Flugzeug zulegen. Die Anzahl war aber - zumindest in meiner Firma - überschaubar. Es gibt auch z. B. einen österreichischen Copiloten, der in seiner Freizeit beim Red Bull Team fliegt.

Einige verwirklichen ihren Traum, in Alaska oder Kanada eine Berechtigung zum fliegen von Wasserflugzeugen zu erwerben und das dann dort auszuleben, aber nur in einem verlängerten Urlaub ohne gleich auszuwandern.

Es gibt also viele Möglichkeiten, nur eben nicht mehr in der Verkehrsfliegerei, aber das würde in manchen Ländern vielleicht auch niemanden aufregen.

Muss nur jährlich eine ärztliche Untersuchung inkl. Augenärztliche Untersuchung machen, dann ist es möglich,weiter zu Fliegen

Nein,da der Pilot warscheinlich gesundheitlich nicht mehr Fliegen darf aber auch vielleicht augenprobleme oder eine schlechte Reaktion aufweist. (Es ist einfach ein vorsichtsmaßnahme)