Darf ein Verkäufer ein Inkasso Unternehmen ohne Mahnung beauftragen?

8 Antworten

Hallo Flori,

vielleicht nutzt du jetzt mal die Möglichkeit um etwas zu lernen!

Fakt ist:

Es würde wirklich viel Zeit und Nerven sparen, wenn die Leute sich grundsätzlich selbst und bevor sie Verträge schließen, informieren, auf was sie sich überhaupt einlassen!

So, wie auch in deiner Sache, müssen nämlich zunächst einmal die ganzen Irrtümer und Halbwahrheiten aussortiert, bzw. richtig gestellt werden, um dem Ganzen eine Basis zu verschaffen!

GRUNDSÄTZLICH SOLLTEST DU DIR MERKEN:

Nur detaillierte Informationen gewährleisten eine optimale Hilfe!

Du schreibst:

ich habe auf eBay ein iPhone gekauft und den Verkäufer dann umgehend über eBay informiert dass ich diesen Kauf abbrechen möchte

Frage:

Wann genau hast du gekauft und wann genau hast du den Verkäufer informiert. "Umgehend" gibt es im Vertragsrecht nicht.

Gut zu wissen:

Gewöhne dir diesen eBay-Mist wie "Kaufabbruch" usw. ab.

Schon der Ausdruck ist widersprüchlich. Man kann keinen Kauf abbrechen, über den bereits ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde. Leuchtet ein - oder?

Gut zu wissen:

Bei Fernabsatzverträgen (Käufe im Internet, Katalog, usw.) zwischen einem einem Händler und einem Verbraucher, hat der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Üblich ist ist inzwischen die freiwillige Erweiterung der Händler auf 1 Monat.

Fazit:

Nachdem nun geklärt ist, dass du den Kauf nicht abgebrochen, sondern den Vertrag widerrufen hast (wenn auch nicht.......), bliebe jetzt zu wissen, ob deine dein "Umgehend" innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Kauf stattgefunden hat?

Mein Tipp:

Eine ordentliche Formulierung, dauert nicht länger - doch jeder weiß was Sache ist.

Beispiel:

Am 1. Feb. habe ich den Artikel bei einem gewerblichen Händler gekauft auf eBay gekauft und den Vertrag am 10. Feb. widerrufen.

Zum Vergleich noch einmal deine Information:

ich habe auf eBay ein iPhone gekauft und den Verkäufer dann umgehend über eBay informiert dass ich diesen Kauf abbrechen möchte

Merkst du was?

Obwohl beide Texte in etwa gleich lang sind, beinhaltet der erste gleich 3 wichtige Informationen, die im zweiten komplett fehlen und deshalb erst erfragt werden müssen.

  1. Kaufdatum
  2. Verkäuferstatus (gewerblich)
  3. Datum des Widerspruchs

So lässt sich einfach und unkompliziert feststellen:

  1. Ein Widerrufsrecht ist gegeben
  2. Wurde der Vertrag wirksam widerrufen, also fristgemäß

JETZT MÜSSTEST DU MIR ABER MAL ERKLÄREN, WIE ICH DEN FOLGENDEN SATZ VERSTEHEN SOLL??

Der Kaufvertrag an sich ist aber noch gültig das weiß ich jetzt nachdem ich mich informiert habe

KLIPP & KLAR!

Wo hast du dich informiert und wodurch wurde begründet, was du jetzt weißt?

Meine Frage:

Welchen Sinn & Zweck hatte deine Aktion überhaupt?

Hast du nicht behauptet:

Dies hat er auch getan und die Bestellung wurde über eBay storniert,

Du schreibst:

Nun habe ich nach einem Monat Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen in dem ich aufgefordert werde das Geld für das iPhone und ca. 30€ Inkasso-Gebühren zu bezahlen.

Meine Frage:

Hast du da mal angerufen und den Sachverhalt geschildert?

So langsam wird die Geschichte nämlich langsam komisch. Und ich hoffe nicht, dass du die Leute hier für dumm verkaufen willst.

Fakt ist:

Wenn stimmt was du sagst soll das Inkasso-Unternehmen im Auftrag des Händlers Forderungen eintreiben, auf die der Händler überhaupt keinen Anspruch hat.

Weder der Händler, noch das Inkasso-Unternehmen kann jemanden zwingen einen Kaufvertrag zu erfüllen.

Richtig ist, dass der Händler ggf. Schadenersatz gelten machen kann.

Doch welchen Schaden hat der Verkäufer denn erlitten? Entgangener Gewinn vielleicht. Das Handy hat er ja noch.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn er dir das Handy geliefert hätte.

Aber das ist doch nicht der Fall - oder doch?

Dann allerdings hättest du verschwiegen, dass du die Ware erhalten hast. Vom Rückversand auch kein Wort.

Vielleicht kannst du nach obrigen Muster, einfach mal weglassen, was niemanden interessiert und das beschreiben was wichtig ist.

Danach sehen wir weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, heurekaforyou

ich danke dir für deinen herablassenden Kommentar und erkläre für dich nochmal den Sachverhalt:

Definition "umgehend" laut Duden: "sofort, so schnell wie möglich, ohne jede Verzögerung erfolgend" um es ganz klar zu stellen, ich habe am 03.01.2019 den Kauf getätigt und am 03.01.2019 um einen Abbruch gebeten.

Das Wiederrufsrecht ist bei diesem Verkäufer auf 30 Tagen geregelt, allerdings beginnt das Wiederrufsrecht erst NACH erhalt der Ware, das Handy habe ich aber nicht erhalten. Es wäre mir nämlich sicherlich aufgefallen wenn ich ein Handy zugeschickt bekommen hätte, für das ich nichts bezahlt habe und ich hätte mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können um dieses Missverständnis zu klären. So war ich aber der Meinung, wie in meiner Frage formuliert, dass dieses Thema erledigt ist, da ich nichts weiter vom Verkäufer gehört habe.

Dass der Kaufvertrag weiterhin gültig ist habe ich bei mehreren Fragen zu ähnlichen Fällen im Internet gelesen, von eBay selbst bekam ich nach Abbruch diese Nachricht: "Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass ... Ihren Kauf abgebrochen und als Grund Folgendes angegeben hat: Käufer hat darum gebeten, den Kauf abzubrechen. Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.

Sie brauchen nichts weiter zu tun. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer."

Beim Inkasso-Unternehmen selbst habe ich zwei Mails an zwei verschiedene Mailadressen geschickt und diesen Sachverhalt geschildert, dies habe ich am letzten Freitag gemacht und bis heute keine Antwort bekommen. Angerufen habe ich bisher nur einmal und da ist natürlich niemand rangegangen, werde dies aber heute nochmal versuchen jetzt wo mein Basiswissen dazu etwas erweitert wurde. Dazu habe ich gestern auch nochmal dem Verkäufer selbst geschrieben, da aber bisher auch keine Antwort erhalten.

Meine Frage ist aber eigentlich ob das Inkasso-Unternehmen überhaupt beauftragt werden kann wenn man unter diesen Umständen keine Rechnung mit einer Frist oder ähnliches erhalten hat. Ich weiß auch nicht wo genau ich die Leute hier für dumm verkaufen möchte, aber jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung.

Falls du mit diesen zusätzlichen Informationen etwas anfangen kannst würde ich mich über eine Antwort freuen, diese aber bitte nicht in so einem herablassenden Format. Ich habe diese Frage gestellt weil ich andere Meinungen von Menschen haben möchte die mehr Ahnung in diesem Gebiet haben als ich und nicht um zu lernen wie ich eine für dich korrekt gestellte Frage formuliere.

@flori636

Jetzt fang mal nicht gleich an zu heulen.

Deine ausführliche Beschreibung war gut.

Hier noch ein paar Infos zu eBay:

Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.

eBay ist nicht Vertragspartner.

Leider wird aufgrund der eBay-Optionen leider oft der Eindruck erweckt, man können den Kauf abbrechen.

Das Gleiche findest du unter: Diesen Artikel jetzt zurück geben

Eine Auktion abbrechen usw.

Zwar weist eBay auch deutlich darauf hin, dass auf eBay Kaufverträge nach § 344 BGB geschlossen werden, doch das liest doch keiner.

Bei der Option Kauf abbrechen oder Artikel zurück geben, handelt es sich um technische Möglichkeiten, um die Erstattung der Verkaufsgebühren zu vereinfachen. Einen anderen Zweck erfüllt die Option nicht.

Tipp:

eBay hat vor einiger Zeit einen automatischen Assistenten ins Leben gerufen, der die Rückerstattung der Verkaufsgebühren beschleunigen soll, wenn Kunden zum Beispiel nicht bezahlen.

Das ist wesentlich bequemer, als immer einen Antrag auf Erstattung zu stellen.

Obwohl es eigentlich unzulässig ist, nutzen Händler den Assistenten allerdings auch, wenn ein Vertrag, wie bei dir widerrufen wurde.

Unter anderem auch Saturn, also durchaus bekannte und seriöse Unternehmen.

„Automatischer Assistent für nicht bezahlte Artikel”

Mit dem automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel können Verkäufer Fälle wegen nicht bezahlter Artikel automatisch öffnen und schließen. Das spart Zeit und Verkäufer erhalten automatisch die ihnen zustehende Gutschrift der Verkaufsprovision.

(Quelle: eBay)

Im besagte Fall habe ich einer Kundin geholfen ihren eBay-Vermerk wegen eines nicht bezahlten wieder loszuwerden.

Es ging um ein Ausstellungsstück, das sie über eBay von Saturn erworben hat, sich dann jedoch umentschied und den Vertrag widerrief.

Offensichtlich hat die Käuferin auch Stunk gemacht, aber das weiß ich nicht genau.

Das behauptet jedenfalls der Saturn-Mitarbeiter in seiner Antwort-E-Mail.

Darum geht es jedoch auch eigentlich nicht - wäre mir auch egal.

Fakt ist:

Es kann nicht sein, dass aus Bequemlichkeit von eBay und Händlern, der Käufer einen internen Vermerk wegen Vertragsbruch erhält, nur weil er seine Verbraucherrechte wahrnimmt.

Zwar weist eBay auch hier darauf hin, dass die Händler Unterschiede machen sollen, doch dieser Hinweis ist wohl eher ein Selbstschutz, um seine Informationspflichten zu erfüllen. Geahndet werden die Verstöße nicht.

DIES IST DIE SATURN AUF MEINEN VORWURF, WONACH SATURN UNZULÄSSIG HANDELTE

Sehr geehrter Herr XXXXX,

Natürlich bedauere ich den Fehler, der hier unterlaufen ist. Allerdings habe ich die Konversation nur im Nachhinein gelesen und fand Frau XXXXX Tonfall und Gebahren alles andere als nett. Wäre hier einfach Gelassenheit und Geduld vorhanden gewesen, wäre alles einfwandfrei gelaufen.

Fehler sollten nicht passieren, aber passieren eben, weil meine Kollegen Frau XXX helfen wollten. Für gewöhnlich bearbeite ich diese Vorgänge, war jedoch aufgrund von Krankheit fast zwei Wochen verhindert und meine Kollegen wollten behilflich sein.

Ich habe Ebay heute angeschrieben und der Eintrag wurde aufgrund meiner Bitte gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Ursprungsnachricht vom: 06.03.2017, 17:34:53

Ursprungsnachricht von: XXXXXXXXXXXXX

ZURÜCK ZU DEINER FRAGE NACH DEM INKASSO-DIENST:

Darf der Gläubiger immer ein Inkassobüro beauftragen?

Der Gläubiger muss unnötige Kosten vermeiden und darf in Anbetracht seiner Schadensminderungspflicht kein Inkassobüro beauftragen, wenn der Schuldner gegen die Forderung Einwendungen erhoben hat und nicht zu erwarten ist, dass er die Forderung ohne Inanspruchnahme des Gerichts bezahlen wird

Wo können sich Schuldner beschweren?

Seriöse Inkassobüros sind Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. in Hamburg (BDIU). Dort gibt es einen Ombudsmann, der als Schiedsrichter fungiert. Auch die Landgerichte können als Registrierungsbehörde Ansprechadresse sein.

Fakt ist:

Du bist nicht mal Schuldner - und der Verkäufer kein Gläubiger!

Mein Tipp:

Du solltest das Inkasso-Büro, wie auch den Händler auffordern, schriftlich Stellung zur Sache zu nehmen.

Von einem Versehen kann wohl kaum die Rede sein.

Mich würde auch mal interessieren, wie ernst der Inkasso-Betreiber seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Verbraucher nimmt.

Sollte man nicht erwarten dürfen, dass sich das Ikasso-Büro zumindest davon überzeugt, dass die Forderung besteht?

Du wirst sehen. Alles nur ein bedauerlicher Einzelfall.

WICHTIG:

Du solltest beide auch aufffordern dir detailliert Auskunft darüber zu erteilen, wer wann, wem und zu welchem Zweck Daten über dich weitere gereicht hat - und welcher Art diese Daten sind.

Einen guten Überblick kannst du dir bereits hier machen:

https://www.ratgeber-geld.de/inkassobuero-post/

Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, einfach melden.

@heurekaforyou

Das hat mich definitiv weiter gebracht, Ich versuche mich heute nochmal mit dem Inkasso und dem Verkäufer in Verbindung zu setzen um das zu klären. Falls das wieder kein Ergebnis nach sich zieht melde ich mich nochmal. Bis hierhin aber schon mal vielen Dank!

@flori636

Kannst dich auch so melden. Würde schon gerne wissen wie die Kiste ausgeht

Also, ich habe auf eBay ein iPhone gekauft und den Verkäufer dann umgehend über eBay informiert dass ich diesen Kauf abbrechen möchte (Ist ein gewerblicher Verkäufer). Dies hat er auch getan und die Bestellung wurde über eBay storniert, so war für mich das Thema erledigt (Der Kaufvertrag an sich ist aber noch gültig das weiß ich jetzt nachdem ich mich informiert habe).

Das ist so nicht richtig. Wenn man eine Auktion bei Ebay Abgebrochen hat und der Verkäufer dies auch akzeptiert (Bestätigt) ,so ist kein güntiger Vertrag zwischen den Parteien mehr vorhanden.Der Verkäufer kann somit auch keine weiteren Kosten geltend machen. Ausnahme besteht nur dann wenn der Abbruch ohne Angaben von Gründen gemacht wurde. Aber auch hier ist der Fall, wenn der Verkäufer den Abbruch akzeptiert ( Bestätigt) ist kein gültiger Kaufvertrag zwischen beiden Parteien mehr vorhanden. Lediglich Verwaltungskosten oder die Kosten die durch Ebay entstanden sind kann der Verkäufer der Person die die Auktion abgebrochen hat in Rechnung stellen. Nicht den vollen Kaufpreis des Gerätes / Gegenstandes.

https://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

Der Abbruch wurde von beiden Parteien bestätigt, von eBay habe ich danach auch nochmal diese Nachricht erhalten:

"Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass ... Ihren Kauf abgebrochen und als Grund Folgendes angegeben hat: Käufer hat darum gebeten, den Kauf abzubrechen. Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.

Sie brauchen nichts weiter zu tun. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer."

Mahnungen sind rechtlich mehr oder weniger belanglos. Ein Lieferant könnte dir auch 1000 davon schicken und sie sind wirklich nur als Erinnerung zu verstehen. Bei Zahlungsverzug könnte man die fällige Summer sofort einklagen bzw. wie hier, an ein Inkassounternehmen weiterleiten.

Genau das ist meine Frage, bin ich denn überhaupt im Verzug wenn ich nicht einmal eine Rechnung erhalten habe?

@flori636

Durchaus, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass sie die Rechnung verschickt haben.

, nur eine kurze E-Mail direkt nach dem Kauf in der stand, dass ich das Geld an die genannte Bankverbindung überweisen soll, falls ich noch nicht über Paypal bezahlt habe.

Wenn mit der Email eine Frist gesetzt wurde, warst du ab deren überschreiten in Verzug und ein Notwendigkeit weiterer Zahlungerinnerungen bestand nicht.

Nein in der E-Mail war keine Frist enthalten, das war mehr wie eine automatische Nachricht die nach einem Kauf abgeschickt wird. Da steht nur die Kontoverbindung drin, nicht einmal der zu zahlende Betrag war enthalten wenn ich mich recht erinnere.

Erstmal: Diese Inkassobetrüger haben NULL Sonderrechte, auch wenn die immer so tun. Außerdem kann jeder die beauftragen und die schicken dir dann Drohbriefe ohne zu überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

Du schreibst, dass du den Kauf abgebrochen hast und der Verkäufer damit einverstanden war. Dann muss ja ein irgendein Schriftstück / Email vorhanden sein, dass er mit dem Rücktritt einverstanden ist. Damit hast du doch einen Beweis, dass es keinen gültigen Kaufvertrag gibt.

Habe letzten Freitag den Brief vom Inkasso bekommen und denen am gleichen Tag genau das mit Screenshot vom Abbruch dieses Kaufs geschickt und bis Heute (Mittwoch) keine Antwort erhalten. Deshalb hab ich gestern auch mal den Verkäufer selbst angeschrieben aber da kam bis jetzt auch noch keine Antwort.

Ich habe nur die Angst, dass ich auf den Inkassokosten sitzen bleibe und ab Freitag dann wohl noch mehr Gebühren bezahlen muss weil ich einfach keine Antworten bekomme. Das Geld für das iPhone kann ich ja notfalls durch mein Wiederrufsrecht nach erhalt der Ware zurückbekommen.

@flori636

Die inkassokosten muss der Inkassoladen von rechtlich eintreiben und da schaut der Richter schon sehr genau hin, ob überhaupt eine Forderung besteht oder nicht.

Wenn du eine Bestätigung des Verkäufers hast, dass er mit den Kaufabbruch einverstanden ist, kann von mir aus das Inkassobüro Foxtrott tanzen, vor Gericht kommt es deswegen immer noch nicht durch.