Darf ein Vereinsvorstand einer Kleingartenanlage ein Anlagenverbot gegenüber eines Besuchers aussprechen, obwohl der Pächter den Zugang ausdrücklich erlaubt?

2 Antworten

Hallo,

ich fürchte die Zwei sollten sich einen guten Anwalt zulegen!

Ein Anwalt der sich in Pacht- und Mietrecht auskennt !

Der ganze Vorgang riecht stark nach Diskriminierung, ich denke, die haben gute Chancen zu gewinnen!

Emmy


die Antidiskriminierungsstelle von Berlin wurde schon eingeschaltet aber die Haben da nix getan 

@flowerherz1981

Dann muß eben einen Anwalt eingeschaltet werden, der Dampf macht!...

Hallo,

der Pächter hat das recht Besucher mit auf die Anlage zu nehmen oder Familie.

Sollte dies Verbot willkürlich ausgesprochen sein, fordere dies schriftlich inkl. Begründung und drohe rechtliche Schritte an. Der Vorstand muss sich an die Satzungen halten. Ohne Begründung ist eine Anlagenverbot unwirksam und das Hausrecht wer den Pachtgarten betritt, obliegt allein dir.

Schätze einer aus dem Familie oder Freundeskreis ist scharf auf deinen Garten.

Ich würde mit der Presse drohen, gerade weil der junge Mann behindert ist und ggf. eien Anwalt für Vereinsrecht aufsuchen.

Dann solltest du mal schauen ob es einen Stadtverband der Kleingärten bei euch gibt oder du dich direkt an den Bundesverband wendest. Der Vorstand
hat sich auch an Regeln zu halten

LG

eine Person Des Vorstand Hat denn Garten immer als Durchgang benutzt . Aber jeden Tag bis zu 20 mal bevor Sie im Vorstand war 

das fanden andere Besucher auch Nicht gut 

@flowerherz1981

Wenn kein Wegerecht besteht, darf der Vorstand, wie jeder andere den garten nicht ohne vorherige Erlaubnis betreten.  Fragt sich jedoch nur, ob man in so einer Anlage bleiben will. Das hängt natürlich auch davon ab, wieviel man investiert hat.    Wie sind denn die anderen Kleingärtner so drauf. kann man die mit ins Boot holen. Einen Vorstand kann man auch wieder absetzen.