Darf ein Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus mit einer Tür kollidieren?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in dem ein Treppenlift verbaut wurde. Der Treppenlift geht über fünf Etagen. Auf Höhe der Tiefgarage, würde der Treppenlift oder vielmehr die Person, die den Treppenlift nutzt von der dortigen Stahltüre erfasst werden, da sie sich zum Lift hin öffnet. An der Stahltür selbst klebt lediglich ein Zettel, der auf den Lift hinweist. Ich kann nicht glauben, dass dies einer ordentlichen Verbauung entspricht, da ich hier erhebliche Gefahrensituationen sehe, ich kann mir nicht vorstellen, dass es sicher ist, wenn eine Tür mit einem Treppenlift kollidiert oder dass es gar ausreicht, dass ein Zettel an einer nicht einsehbaren Stahltür als Warnung dient. Zudem verbleibt auch nur eine Treppenbreite im gesamten Treppenhaus von 80 cm und das in einem Mehrfamilienhaus, ist das wirklich ausreichend bezüglich Brandschutz? Der Treppenlift wurde in Baden-Württemberg verbaut und bei allen Anfragen meinerseits, ob Bauamt oder Verwaltung und selbst beim Treppenliftanbieter selbst, werde ich auf die DIN 18065 hingewiesen, allerdings beantwortet die DIN 18065 nicht die Frage, ob es zulässig ist, dass ein Treppenlift mit einer sich öffnenden Tür kollidiert. Ich bin ehrlich ratlos.
5 Antworten
Vielen Dank für die Antworten.
Die Landesbauordnung kenne ich und ich bin auch der Meinung, dass die Treppenbreite nicht eingehalten wurde. Das Bauamt fühlt sich nicht verantwortlich, da in BW Treppenlifte nicht Genehmigungspflichtig sind, so dass das Bauamt auch keinerlei Veranlassung sieht etwas zu unternehmen.
@ Nightlover70... ich denke, dass sich auch ein behinderter Mensch an rechtliche Grundlagen zu halten hat und nicht einfach nach Gutdünken und eigenmächtig einen Treppenlift verbauen darf, wie es ihm beliebt, wenn ich eine Tür nicht mehr bedenkenlos öffnen kann in einem Mehrparteienhaus, in dem beispielsweise auch Kinder wohnen und Kinder zu Besuch kommen, die einfach mal so in den Hausflur stürmen. Nebenbei bemerkt, ist eine verbleibende Treppenbreite von 80 cm eine Zumutung, da der Lift über 5 Stockwerke geht, wenn man Einkäufe die Treppen hochträgt, oder etwas sperriges in die Wohnung tragen möchte oder auch mal ein Umzug ansteht.
Ob die sich zum Lift hin öffnende Brandschutztüre normgerecht und zulässig ist, wäre im Einzelfall zu prüfen; ggfs, müsste die Anschlagsrichtung der Türe geändert werden. Das erscheint mir jedoch als lösbar.
In jedem Fall ist jedoch in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Parteien eine begehbare (!) Breite von mind. 1,0m erforderlich. So nämlich schreibt es DIN 18065 vor. Somit ist der Einbau unzulässig, und nach Anzeige bei der zuständigen Behörde auch rückbaupflichtig. Wer das Ganze nun zu verantworten hat, kann dem Mieter egal sein.
Nachtrag: Der genehmigungsfreie Einbau entbindet übrigens den Bauherrn nicht davon, dass alle Einbauten selbstverständlich den gesetzlichen Bestimmungen genügen müssen - es erfolgt hierfür eben nur keine gesonderte Prüfung durch die Genehmigungsbehörde!
In der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)
steht zu notwendigen Treppen, Treppenräumen, Ausgängen und Fluren
folgendes:
§ 10 Treppen (Zu § 28 Abs. 1 und 2 LBO)
(2)Die nutzbare Breite notwendiger Treppen muss mindestens 1m, bei Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 0,8m betragen. Dies gilt nicht für Treppen in mehrgeschossigen Wohnungen. Für Treppen mit geringer Benutzung können geringere Breiten zugelassen
werden.
--> Der Fluchtweg ist durch den Treppenlift nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Zu der Tür: Solange diese nicht auf dem Fluchtweg liegt, sehe ich da kein Problem. Ihre Funktion als Bandschutztür ist nicht beeinträchtigt.
Was willst Du denn eigentlich?
Der Treppenlift ist ja sicher nicht grundlos verbaut.
Sei froh, dass Du Treppen ohne Hilfe bewältigen kannst.
Es handelt sich hier vermutlich um einen Treppenlift, der explizit für eine bestimmte Plattform (sprich: einen bestimmten Benutzer) eingebaut wurde. Er steht also gerade anderen Mietern *nicht* zur Verfügung, insofern ist die Frage, ob der Einbau überhaupt so zulässig war, zumindest legitim. Denn diese Treppenlifter sind primär für den Einbau im EFH gedacht; man kann sie natürlich auch in kleinere Mehrparteienhäusern verbauen, falls möglich, aber hier sind m.E. schlicht die Voraussetzungen dafür nicht gegeben (Stichwort Flucht/Rettungsweg und Mindestbreite).
Wenn das Bauamt, wie hier vorliegend nichts einzuwenden hat ist die Sache abgehakt.
ja da es sich vermutlich um eine Brandschutztüre handelt, da muß dann der Treppenlift weg.