Darf ein THW-Mitarbeiter Ausweiskontrollen durchführen?

10 Antworten

  • Man darf sich nicht als jemand einer Organisation ausgeben in der man gar nicht ist
  • Ich hoffe der ist wirklich nicht im THW, den würd ich rausschmeissen
  • An sich darf man als THW Helfer keine Ausweise kontrollieren....
  • Als denjenigen der er sich ausgibt und seine scheinbare Tätigkeit hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
  • Ja Thw-Mitglieder haben einen Ausweis...

Der Wirt der Kneipe "darf" hier sich versichern wenn jemand noch nicht 18 ist, aber Alkohol verlangt wie alt er ist. THW Helfer sind sozusagen Verwaltungsangestellte des Bundesinnenministerium. Die dürfen sich wohl erkundigen, wenn die zu einem "Kunden" gerufen werden, wer diese Person ist (ansonsten darf nur die Polizei Identitäten feststellen und persönlichen Besitz durchsuchen). THW Helfer dürfen dann an Fremde Sachen oder fremde Grundstücke oder Wohnungen betreten, wenn dadurch eine Gefahr abgewendet werden kann oder Leben gerettet werden kann. (meist nehmen Rettungsdiesnt und Feuerwehr dieses aber eher in Anspruch). Die Leute dürfen an Einsatzsetellen auch Platzverweise aussprechen (wenn keine Polizeu vor Ort)...

Nein, das darf er ganz sicher nicht. Wenn er das tatsächlich macht, wäre das eine Amtsanmaßung, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Ausweiskontrollen dürfen nur Personen durchführen, die dazu gesetzlich einen Auftrag haben (Polizei).

Als THW-Mitarbeiter überschreitet dieser Mensch ganz eindeutig seine Kompetenzen.

Danke, ich warte nochmal ein paar Antworten ab. Werde aber mal den Kneipenbesitzer darauf ansprechen, dass er seinen Gästen sagt, dass sie keine Ausweise vorzuzeigen haben, außer von der Polizei.

@mkoch

Na, ich würde da mal die Polizei live zur Klärung hinzuziehen..das ist eindrucksvoller, die werden es ihm schon deutlich machen

Das THW darf so weit ich weiß Ausweise kontrollieren, allerdings nur, wenn es den Auftrag dazu erhalten hat von einer Organisation wie z.B Polizei. Das ist vor allem im Einsatz wichtig, wenn Sperrbereiche eingerichtet werden, wo sich Zivilpersonen nicht aufhalten dürfen. Allerdings muss dann immer eine Führungskraft mit anwesend sein. Außerhalb hat das THW diese Berechtigung nicht. Es darf z.B. Auch keine Straßen sperren oder den Verkehr lenken, das ist Hoheitsbereich der Polizei. Nur im Auftrag durch diese ist das erlaubt. Daher ist das, was der THW Helfer hier tut, nicht nur Amtsanmaßung, sondern auch schädigend für das THW. Der Helfer ist verpflichtet, das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen. Er kann jetzt sogar rechtliche Konsequenzen wie Bußgeld von seinem Ortsverband erwarten.... Sowas sollte er lieber unterlassen!

Nein, darf er nicht. Das darf nur und ausschliesslich die Polizei!

Wende dich an den Gastwirt, beschwere dich, weil du dich von diesem angetrunkenen gast belästigt fühlst. Such die Gäste, die mit dir einer Meinung sind...und erwähne beiläufig, dass ihr überlegt, wegen dieses "THW'lers" das Lokal zu wechseln.

Der Wirt hat das Recht, den Besuffski vor die Tür zu setzen. Und wenn er Umsatzeinbußen befürchten muss wegen des verhalten, wird er das auch tun!

Du kannst dem menschen auch sehr böse kommen und ihn wegen Amtsanmaßung anzeigen.