Darf ein Richter einem 14 jährigen Mädchen Sozialstunden in einer anderen Stadt verhängen, welche ein Umzug des Mädchens erfordert?

5 Antworten

Ich denke nicht. Auch wenn  die Richter es dürften währ keiner so Herzlos und würde eine 14 Jährige aus dem Elternhaus ziehen.

MFG lukas

Nein. Deine Angaben sind zu gering um darauf angemessen antworten zu können. Aber mal ein Fallbeispiel:

Die Eltern haben sich so miserabel um die Erfüllung ihrer im Grundgesetz verankerten Pflichten dem Kind gegenüber aufgeführt, dass eine wenigstens zeitliche Trennung als Jugendschutz und Jugendhilfe vom Jugendamt angeraten wird. Das Jugendamt nennt also eine Adresse in einem bayuwarischen Dorf. Der Richter wird der Empfehlung des Jugendamtes folgen. 

Denn, eine Wesentlichkeit hast Du auf jeden Fall ausgelassen:

Der Jugendrichter wird das Jugendamt erst mal hinzu holen, um sich ein Bild von den familiären Umständen machen zu können. Und sich von pädagogischen Fachmenschen zum Wohl des Kindes eine Entscheidung treffen zu können. 

Ja. Das Kind mag zunächst leiden. Es geht aber vorwiegend um seine Zukunft. Nicht um kurzfristiges Wohlbefinden. 

Und ja: Seit nun über 30 Jahren weist die Deutsche Wirtschaft deutschen Eltern immer größeres Versagen bezogen auf ihre grundgesetzlichen Pflichten gegenüber ihren freiwillig gezeugten Kindern nach. 

Heile, heile Gänschen ist also reine Traumwelt, wenn es um deutsche Familie oder gar Erziehung geht. Mehrheitlich. Sehr traurig, aber nun mal auf vielfältige Weise nachgewiesen. 

Klar würde kein Richter Minderjährige von Zuhause wegreißen. 

Es ist immer in der Nähe des Elternhauses.

Danke für deine schnelle Antwort. Allerdings geht es mir hier eher darum, ob der Richter das "kann" bzw. "darf" und weniger ob er es denn "würde". 

Ich bedanke mich für Antworten, die sich näher an den entsprechenden Gesetzen richten.

Natürlich nicht,

Eigentlich schon.