Darf ein restaurierter und fahrtüchtiger Panzer, im Straßenverkehr zugelassen werden ?

10 Antworten

Das geht nicht, du könntest dir alternativ aber ein für den Straßenverkehr zugelassenes Auto mit einem Panzer-Look versehen und hoffen, dass es durch den TÜV kommt.

Nein, das ist nicht möglich!

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für
militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist.



https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

In § 19 Abs. 2 Satz 3 StVZO heißt es : Die Betriebserlaubnis erlischt für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind.

§ 19 Abs. 2 a Satz 2 StVZO schließt die Neuerteilung einer Betriebserlaubnis außerhalb einer Verwendung bei der Bundeswehr aus. Für bestimmte Einsatzzwecke könnte allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilt werden.

Ohne Betriebserlaubnis ist keine Zulassung möglich.


Wenn er keine ( davon gehe ich aus ) Straßenzulassung hat, nein.

Außerdem sollte er Kettenschoner aus Gummi haben. Und eine Lichtanlage gemäß StvO

Die Waffenanlage muß natürlich ausgebaut werden und die Panzerung muß im Bereich des Fahrers entfernt werden.