Darf mich ein Rechtsanwalt, den ich persönlich kenne, vor Gericht vertreten?

12 Antworten

Idealerweise kennen sich Rechtsanwalt und Klient persönlich und nicht nur per Mail / Telefon wenn es vor Gericht geht.

Es ist eher die Ausnahme dass man sich nicht persönlich kennen gelernt hat vor einem Gerichtstermin.

Es ist immer vorteilhaft den Anwalt zu kennen der einen vertritt. Ja natürlich darf er das solange er nicht selber beteiligt ist. Bei einem Richter sähe es anders aus

ja darf er. Das Freudschafts- oder sogar ein Verwandschaftsverhältnis ist dabei egal. Das hat ja keinen Einfluss auf das richterlich Urteil, ob das ein fremder macht oder ein Freund.

Der darf dich vertreten. Der darf sich sogar selber vor Gericht vertreten.

(Ein Rechtsanwalt kann nicht befangen sein, wie ein Richter oder Beamter. Denn der Rechtsanwalt soll einem ja einseitig und "parteiisch" helfen.)

warum nicht?

Ein Anwalt kann ja auch einen Massenmörder vertreten, obwohl er dessen Taten sicher nicht gutheißt.

Er kann aber "wegen Befangenheit" abgezogen werden. Ich weiß aber nicht, wer das entscheidet, der Richter?

"Er kann aber "wegen Befangenheit" abgezogen werden."

Da irrst du dich, das ist so nicht ganz richtig. Als Klient kann man einem Anwalt durchaus das Mandat entziehen wenn man Zweifel daran hat von ihm fachgerecht beraten und vertreten zu werden - das ist aber mit "Befangenheit" nicht gleichzusetzen.

Wegen Befangenheit können nur Richter und Beisitzende abgelöst werden, da diese in einem Prozess unvoreingenommen und neutral gegenüberstehen sollen.

@sweetblueeyes84

Klar, da man freie Anwaltwahl hat, kann man den ablehnen, das schien mir aber nicht gemeint zu sein.