Darf ein Prokurist Abmahnungen unterschreiben. Kann das einer sagen?

2 Antworten

Der Prokurist ist - laut § 49 (1) HGB - ermächtigt „zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt“.

Solange im Binnenverhältnis das Erteilen von Abmahnungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, darf der Prokurist das somit auch.

Dass auch der Prokurist "nur" Angestellter ist, ist dabei unbeachtlich - er steht in der Hierarchie über Dir und ist Dir gegenüber somit weisungsbefugt.

Der hat Prokura, also: Ja, darf er.

Ok danke aber diser prokurist ist kein geschäftsführer daher kan ich mir nicht vorstellen das er so was darf zumal das er auch nur angesteleter ist