Darf ein Privatdetektiv in Wohnungen eindringen?

16 Antworten

Nein, dafür braucht sogar die Polizei im Normalfall eine richterliche Genehmigung.

Für die Polizei gibt es eine Ausnahme - und die heißt "Gefahr in Verzug". Aber das gibt ausschließlich derPolizei das recht, eine Wohnung ohne richterliche Genehmigung zu betreten.

Bei einem Privatdetektiv wäre das schlicht und einfach mindestens Einbruch.

Auf keinen Fall,das ist eine Übberschreitung der Gewerbeordnung,somit Strafrechtlich verfolgbar,ein Detektiv hat dazu keine Befugnisse

natürlich nicht! jeder krimi-gucker weiß doch, dass sowas nur durch richterlichen beschluß und nur durch hilfsbeamte der staatsanwaltschaft (polizei\zoll usw.) erfolgen darf. ausnahme: bei gefahr im verzug geht`s auch mal ohne richter. privatdetektiv kann sich jeder depp nennen. das bringt keine sonderrechte mit sich.

Nein, ein Privatdetektiv hat auch nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch.

Und da nicht jeder in deine Wohnung reinspazieren darf, darf das auch ein Privatdetektiv nicht. Er begeht ansonsten unter Umständen einen Hausfriedensbruch.

Natürlich nicht - das darf ja selbst die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen!