Darf ein Polizist zur Verfolgung eines Straftäters fremde Fahrzeuge beschlagnahmen?

6 Antworten

In einem wirklichen Notfall wäre dies rechtlich möglich (Ermächtigungsgrundlage hierfür könnte z.B. §11 iVm §9 HSOG sein).

Enstandene Schäden müssten selbstverständlich ausgeglichen werden.

In der Realität wird soetwas aber nicht vorkommen!

Wieder mal allein auf weiter Flur, was die Nennung von Quellen angeht. DH!

@Reiswaffel87

einfach nur Ja und Nein gab's ja schon...

ich dachte dann probier' ich's mal mit 'ner Rechtsgrundlage ;-)

Beschlagnahmen dieses Wort wird oft falsch eingesetzt.....die Polizei selber kann nichts einfach so beschlagnahmen.....eine Beschlagnahmung geht nur auf richterlichen Beschluss....die Polizei kann beschlagnahmen wenn Gefahr im Verzug ist und muss dann danach sofort einen richterlichen Beschluss nach reichen...ein privat PKW beschlagnahme zur Verfolgung eines Straftäters ist mir ausser in der Fernsehserie Kobra 11 noch nicht bekannt... :-)

Es ist falsch, dass die Polizei der betroffenen Person sofort einen richterlichen Beschluss nachreichen muss, wenn sie bei Gefahr im Verzug einen Gegenstand beschlagnahmt hat. Sie SOLL lediglich innerhalb von drei Tagen eine richterliche Bestätigung für die Beschlagnahme anfordern und zwar auch nur, wenn die von der Maßnahme betroffene Person nicht anwesend war oder ausdrücklich Widerspruch erhoben hat (vgl. §98 StPO).

Sollte in einem Notfall ein privater PKW durch die Polizei für eine Verfolgungsfahrt benötigt werden, wäre dies auch keine repressive Beschlagnahme im Sinne der StPO.

Du solltest solch Fragen hier nicht stellen. Denn es gibt nur dumme Antworten! natürlich darf auch die Polizei sich des Eigentumes Dritter bemächtigen, wenn dies zur aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendig ist.

Eine Beschlagnahme ist deshalb nicht erforderlich, wenn keine Zweifel an der Notwendigkeit bestehen. Eine beschlagnahme ist deshalb gar nicht erforderlich, wenn die Umstände eine Nutzung rechtfertigen. Für aufgetretende Schäden ist die Polizei natürlich schadensersatzpflichtig.

Da nun jeder Bürger in unserem Staate das Recht und die Plicht hat flüchtende Straftäter festzuhalten,auch zu verfolgen, darf dann jeder Bundesbürger in Ausübung seiner Pflicht ein Fahrzeug beschlagnahmen? Ich weis, ich soll hier keine fragen stellen, aber es interessiert mich wirklich. Gruß

@Schwenzfeger

Es gibt zwar eine Befugnis für Jedermann Straftäter auf frischer Tat festzunehmen (bei Fluchtgefahr / wenn deren Identität nicht feststeht) aber keine Pflicht dies zu tun! Vor allem gibt es keine Befugnis für Jedermann in einem solchen Falle fremde Fahrzeuge gar zu beschlagnahmen (auch die Polizei würde in einem solchen, vollkommen unrealistischen Fall, keine Beschlagnahme durchführen, sondern die Nutzung eines fremden Fahrzeugs auf eine andere Ermächtigungsgrundlage stützen).

ich denke, im notfall ist sowas schon möglich. aber wird wohl, außer in spielfilmen oder so, kaum vorkommen.

Im Notfall schon sonst nicht