Darf ein Polizist einen sich im Einsatz befindenen Soldaten verhaften und damit ...

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Die "ISAF" Soldaten stehen, soweit ich weiß, über den afghanischen Polizisten! Ein afghanischer Polizist kann dir also überhaupt nichts anhaben und er wird sich auch hüten, überhaupt einem ausländischen Soldaten Befehle zu erteilen, geschweige denn, einen von Ihnen festzunehmen. Aber wenn du in Afghanistan etwas tust, was den religiösen, sozialen oder ethischen Gepflogenheiten der Afghanen "grob" widerspricht, so mußt du davon ausgehen, daß du evtl. dafür bestraft oder abgemahnt wirst(aber auch nur von deinen Vorgesetzten)! Wenn es aber ans "Eingemachte" geht (sprich : "Islam, Ehre, Frau, Tochter,Mutter, Vater, Sohn, Familie überhaupt" usw..), dann kann es wirklich sehr, sehr gefährlich werden !

Wenn Du in den Auslandseinsatz gehst, nimmst Du vorher an einem Lehrgang Landeskundemodul AFG teil.
Dort kannst Du diese Frage stellen. Nur ist Deine Frage rein theoretisch. Denn Du wirst keine Gelegenheit bekommen, irgend etwas in AFG zu machen, damit die Polizei einen Grund hätte, Dich festzunehmen.
Mit Deinen militärischen Aufgaben bist Du jedenfalls in jeder Hinsicht abgesichert. Selbst wenn ROE (Rule of Engagement) verletzt werden sollten, kümmern sich die deutschen Behörden um Dich.

Um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Nein! Im Falle eines Dienstvergehens oder einer begangenen (Wehr-)Straftat wird der verantwortliche Disziplinarvorgesetzte im Einsatzland ermitteln und dann entscheiden, ob disziplinar im Einsatzland geahndet werden kann oder der betroffene Soldat repatriiert wird, d.h. ins Heimatland zurückgeschickt wird. Dort wird der zuständige Disziplinarvorgesetzte weiter ermitteln und zu einem Entschluss (nach evtl. Rücksprache mit dem Rechtsberater) kommen. Festnahmen durch die Feldjäger sind auch eher ein Ausnahmefall (daran sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar zu berücksichtigen). Es ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft in Deutschland, entweder die neu eingerichtete Staatsanwaltschaft in Potsdam (die alle Fälle der Soldaten übernimmt, soweit sie nicht gegen den Dienstherrn gerichtet sind) oder die entsprechende Staatsanwaltschaft am Heimatort des Soldaten, wenn der Dienstherr unmittelbat davon betroffen ist.

Im Ausland gilt das dortige Gesetz (zunächst einmal). Allerdings steht die Bundeswehr dort für dich ein. Also, wenn du festgenommen wirst, gib dich als Angehöriger einer Natostreitkraft aus. Dann kommst du zunächst in die Obhut deines Dienstherrn.

^Sie dürfen festhalten - wie jeder Bürger. Das alleine reicht schon.

Sonst gibt es imer noch die Gefahrenabwehr