Darf ein polizist eine weibliche person durchsuchen wenn keine polizistin dabei ist?

6 Antworten

Du hast völlig richtig reagiert.

Keine Frau muss sich von einem Mann abtasten lassen - genau aus den Gründen - und andersrum auch kein Mann von einer Frau.

Du kannst dann mit Aufs Polizeirevier oder sie lassen eine Kollegin kommen.

Jap. Einzige Außnahme ist Gefahr in Verzug. 

@Erenenenen

Selbst dann kann sie festgenommen werden und aufs Revier.

Im schlimmsten Fall ist das eine minderschwere Freiheitsberaubung für die Polizisten, die allerdings durch begründeten Verdacht gedeckt wäre und keine große Folge hätte.

@valvaris

Bei Gefahr in Verzug kann sie eben NICHT ohne Durchsuchung mitzuteilen Revier, da die Beamten sich schützen müssen (Vor evt. mitgeführten Waffen oder Gegenständen, die als solche verwendet werden können 

@Erenenenen

Stimmt, aber es kann eine Polizeibeamte angefordert und derweil drauf geachtet werden, dass die zu Durchsuchende nicht abhaut oder angreift.

Hallo,

du hast zu 100% richtig reagiert! Bei uns herrscht bei der Durchsuchung der sogenannte "Gleichgeschlechtlichkeitsgrundsatz", das heißt, nur Kollegen dürfen Männer und nur Kolleginnen dürfen Frauen durchsuchen!

Dieser ist im jeweiligen Polizeiaufgabengesetz verankert (16 Bundesländer, 16 Polizeiaufgabengesetze, sind aber vom Kern her alle gleich).


In Bayern z.B. Artikel 21 Absatz 3, PAG


(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.


Komm ich in die unangenehme Situation, dass ich eine Frau durchsuchen muss und keine Kollegin ist "zur Stelle", bitte ich die Bürgerin, ihre Hosentaschen etc umzustülpen... das reicht zur Eigensicherung schon mal. Denn: Wenn sie das macht, dann kann ich davon ausgehen, dass sie "sauber" ist, wenn nicht, hol ich per Funk weibliche Unterstützung, damit sie vor Ort durchsucht wird. Prinzipiell nehmen wir niemanden undurchsucht mit... die also erst auf die Wache mitnehmen und DANN durchsuchen ist... "schwierig";)

Es gibt theoretisch eine Außnahmesituation zum Gleichgeschlechtlichkeitsgrundsatz und das wäre, wenn akut ein Leben davon abhängen täte, also wenn konkrete Hinweise die Annahme rechtfertigen, dass du eine Bombe unter deinem Top trägst, dürfte auch ein Kollege dich durchsuchen... also sehr rechtstheoretisch... denn welcher "normale Streifenpolizist" geht denn noch zu einer Person auf Durchsuchungsnähe, wenn es Hinweise drauf gibt, dass die eine Bombe hat...



Also nochmal: Gut reagiert und unbekannterweise entschuldige ich mich stellvertretend für den Kollegen, der wie du richtig sagst, äußert unprofessionell reagiert hat.


Alles Gute

Einmal die hilfreichste Antwort vom Fachmann.

Übrigens danke für den Hinweis, dass keine Person unkontrolliert aufs Revier gebracht wird. Wenn man mal überlegt, eigentlich logisch, da die Person ja dann hinten im Auto sitzt und theoretisch irgend nen Angriff von hinten begehen kann.

Wie sieht das eigentlich in der Praxis aus, wenn der Verdacht besteht, dass irgendwo am Körper Nadeln versteckt sind? Beispielsweise ne Spritze in der Jacke oder sowas?

Da steht ja immer das Risiko, dass sie mit HIV verseucht sein könnte.

@valvaris

Mit HIV steckt man sich nicht an, nur weil man etwas anfasst -  nicht einmal den infizierten Menschen selbst - das sollte nach  20 Jahren Aufklärung über das Ansteckungsrisiko aber  mittlerweile jedem bekannt sein.

@valvaris

Erstmal: Gern.

Durch das Anfassen einer Spritze stecken wir uns nicht an, durch das HINEINFASSEN in eine infizierte Spritze (also Nadel in den Finger) schon eher... deswegen passen wir darauf auf;)

Und genau, wie du schon sagtest, unsere "Kundschaft" sitzt hinten im Fahrzeug... wenn der Proband auf den fahrenden Kollegen losgeht mit Spritze/Messer/Feuerzeug/Kugelschreiber (selbst schon erlebt, tut weh) ist das einfach gefährlich => Daher wird durchsucht. Aber alles natürlich im Rahmen des Rechtlichen.

@dandy100

Korrekt... solange man nicht direkt in die Nadel hineinfasst;)

Du meine Güte, das mag ja alles geltendes Recht sein, aber findest Du nicht auch, dass man hier aus einer Mücke einen Elefanten macht?

Überall exuelle Belästigung zu wittern grenzt ja schon an Hysterie; eine polizeiliche Durchung nach Drogen ist ja wohl kein "Begrabschen", niemand wird dem Mädel wohl an die Brust fassen, oder?

Sorry, aber diese Debatte darüber, und die Tatsache, dass man für jeden Handgriff  ein Gesetz braucht,  finde ich persönlich einfach aburd

@dandy100

Nein, seh ich nicht so.

Gerade - aber nicht exklusiv - wir als Polizei haben uns an geltendes Recht zu halten, da wir ansonsten jegliche Glaubwürdigkeit verlieren. Mich persönlich hat der Gleichgeschlechtlichkeitsgrundsatz im Dienst nie davon abgehalten, meine Pflichten erfüllen zu können, eine Kollegen war schnell mal aufgetan und ansonsten hat man ja die von mir oben beschriebenen Möglichkeiten.

Ich weiß natürlich was du meinst und ich glaube auch nicht, dass der Kollege sie "begrabscht" hätte, also ihre Brüste durchgeknetet und ihr an den Hintern und Schritt gefasst hätte... ABER: Er hätte ganz konkret ihre Intimsphäre verletzt, indem er sie abgetastet hätte. Das allein ist sicherlich für den Großteil der Bevölkerung (vorallem des unschuldigen Teils^^) unangenehm, vorallem da es eine ungewohnte Situation ist und die wenigsten es leiden können, wenn wildfremde Menschen (egal ob in Uniform oder nicht) an ihnen "herumgrapschen". Dennoch ist uns dies vom Gesetzgeber zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben gestattet und gibt ja auch Sinn...

Trotzdem müssen wir besagtes unangenehme Gefühl nicht auch noch damit verstärken, dass die Ausführung der Durchsuchung auch nur den Verdacht von sexuellen Handlungen nach sich ziehen kann. Auch wenn es gewisse Bevölkerungsschichten nicht glauben (wollen), wir leisten in der Regel Dienst für den Bürger... nicht gegen ihn...

Du hast gut reagiert.

Und da Du gesagt hast: "Ich geh mit, eine Polizistin kann mich durchsuchen.", war ja auch klar, dass Du sauber bist.

Es ist auch nicht klar, ob der Polizist Dich tatsächlich durchsucht hätte. Vielleicht wollte er nur deine Reaktion auf die Ankündigung sehen.

Ich meine, dass er im Normalfall eine Polizistin hinzuziehen muss oder dich mit auf die Wache nehmen darf. In Ausnahmefällen sieht das vielleicht anders aus.

Bei Gefahr im Verzug oder Verdunkelungsgefahr braucht der männliche Beamte nicht auf eine Kollegin zu warten.

Aber in der Praxis werden weibliche Personen grundsätzlich von weiblichen Beamten durchsucht, oder es ist wenigstens eine weibliche Beamtin anwesend.