Darf ein nicht Jurist in der ersten Instanz bei Arbeitsgericht bzw. Amstgericht vom Kläger als Beistand bestellt werden und wenn aus welcher Vorschrift?

3 Antworten

Nach § 78 ZPO herrscht vor LGen sowie vor OLGen Anwaltszwang; nach § 11 Abs. 4 ArbGG vor dem BAG und dem LAGen. In erster Instanz herrscht damit weder vor dem AG noch vor dem ArbG Anwaltszwang. Sprich: Du kannst dich selbst vertreten.

Das sagt aber noch nichts darüber aus, ob dich auch jemand anders vertreten darf. So hält § 11 Abs. 1 S. 2 ArbGG einen Katalog bereit, welche Nicht-Rechtsanwälte vertretungsbefugt sein können.

Weiter ergibt sich eine Einschränkung aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Der Nicht-Jurist darf nur unentgeltlich tätig werden und muss - wenn keine nach § 6 Abs. 2 RDG persönliche Nähebeziehung vorliegt - besondere Qualifikationen erfüllen.

Falls ich irgendwas vergessen oder übersehen habe, bin ich natürlich für jede Korrektur dankbar.

Hariboff 
Fragesteller
 21.06.2018, 09:49

Ein Anwalt ist ein Künsteller. Ist er sachlich genügend gebildet, Sympatisch, Redegewandt und nicht sehr agressiv, hat er gute chancen zu gewinnen.
Also der Beistand ist nicht juristisch gebildet, die Materie kennt er schon - dazu, , Sympatisch, Redegewandt und nicht agressiv.
Wer sollen die besondere Qualifikationen erfüllen werden.

AuroraAlpha  21.06.2018, 15:53
@Hariboff

Die besonderen Qualifikationen sind etwa, dass er unter Anleitung eines Rechtsanwalts arbeitet. Die Norm ist auf Referendare und Praktikanten zugeschnitten.

In der ersten Instanz ist vor fast keinem Gericht Vertretungszwang.

Wenn der Kläger meint, dass vor Gericht sein Kumpel auftreten soll, dann tritt der halt auf.

Der Rechtsgrund warum er ein zulässiger Prozessvertreter sein soll? Weil ihn der Kläger dazu gemacht hat.

Hariboff 
Fragesteller
 22.06.2018, 14:14

Danke! Das habe ich mir auch so gedacht

beim amtsgericht schon, da kannst du dich durch jeden vertreten lassen

vor dem arbeitsgericht ist anwaltszwang, glaube ich

melman86c  21.06.2018, 09:03

"vor dem arbeitsgericht ist anwaltszwang, glaube ich"

Nope.

ichkaufhiernix  21.06.2018, 09:04
@melman86c

dann kannst du es da auch machen

Hariboff 
Fragesteller
 21.06.2018, 09:13

nein bei Arbetsgericht habe mehrere Freunde vertretten - NUR Freunde und zwar kostenfrei.