Darf ein Nachbar mich von vorne fotografieren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

*g* Gute Themen kommen alle mal wieder! :- ))
Hallo Golden Eighties,
deine Zweifel sind durchaus nachvollziehbar und... völlig berechtigt! Ich nähme es nicht so leicht.

Nun wurde dieses Thema hier schon mehrfach und immer kontrovers besprochen. Und wie so oft, wenn man unüberlegt und schnell aus dem Handgelenk antwortet und sich mit schnellgefundenen Paragraphen zufrieden gibt, kommts dann zu solchen Fehlauskünften. ;- ))

"Fotografieren darf man Personen nur,
  wenn man es auch veröffentlichen darf!"

Das ist eine sehr gute und treffende Richtschnur, an die man sich besser halten kann als an schnell und falsch gezupfte Paragraphen.

Wie gesagt, es wurde auch hier in GuteFrage schon ein paarmal mit ich glaube allen relevanten Rechtsbereichen besprochen. Die Rechtslage ist ja klar und (zumindest von mir hier immer) gut belegt. Gerne hier auf die Schnelle ein paar davon und darin Links...
http://www.gutefrage.net/frage/was-kann-man-tun-wenn-bei-unerlaubtem-schnappschuss
Darf nicht fotografieren, was nicht veröffentlich werden darf
https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-einfach-fotografiert-werden
"darf man Personen einfach nur so fotografieren?"
https://www.gutefrage.net/frage/personen-fotografieren
"darf man Personen einfach nur so fotografieren?"

Nein, Golden Eighties, er "darf" dich nicht so wie beschrieben, fotografieren. Ich wüsste schon, was ich in deinem Fall getan hätte, doch das ist nun vorbei. Ob und wie du jetzt Schlimmeres zum Schutz deiner Persönlichkeit (darum gehts nämlich und die ist immens hoch einzuschätzen!) unternimmst, kann dir hier niemand empfehlen, der dazu nicht berechtigt wurde.

Eine Rechtsberatung ist immer nur den dafür zugelassenen Anwälten vorbehalten. So hüte sich vor mutigen Aussagen, wer sich nicht wirklich sehr sicher ist, Cwmystwyth. Lies es besser nochmal nach. Weder das KUG, noch § 201a StGB "ziehen" hier wirklich.

Ich wüsste nun nicht, was ein Anwalt nachträglich noch mehr leisten könnte, als den freundlichen Nachbarn kostenbewehrt zur 'glaubwürdigen' Vernichtung jener unberechtigten Aufnahmen ...aufzufordern. Sowas machen üblicherweise Fachfirmen sehr teuer. Selbstverständlich besteht dieser Löschanspruch...!, nur jetzt eben wenig sicher durchzusetzen.
Golden Eighties, wenn er dich TROTZ deiner Abwehr fotografiert hätte, dann sähe es äußerst problematisch für den Flurwart aus! Ich würde schnell zur ersten Kosten- und Sachabfrage morgen beim Anwalt anfragen. Und der wird wahr- scheinlich sehr schnell eine entsprechende Aufforderung an den Nachbarn senden. Denn der besitzt nun ein sehr nahes und wohl auch scharfes Bild von dir, außerhalb deiner Einflussnahme. Du bist völlig von diesem Nachbarn abhängig! Das ist real unzumutbar.

Es geht hier um das immens hohe Rechtsthema des Persönlichkeitsschutzes (Recht am eigene Bild), mit dem sich nun gerade Fachanwälte für Urheberecht, Medienrecht... wie aus dem Ärmel geschüttelt auskennen werden. Ich bin mal in der Eile auf einen "Anwalt-für-alles" reingefallen, das hat mich leider nur Geld gekostet.

Viel Erfolg dir! Bitte schreib mir wie es weitergeht: :- )


Naiver  02.10.2017, 22:14

*g* 'morgen', 3.10.,  wären nur äußerst aktive Anwälte in der Kanzlei,
  bis Mittwoch muss es wohl warten! :- ))

Naiver  30.11.2017, 19:25

Hallo Golden Eighties..., dank dir herzlich für deine hohe Auszeichnung! :- )

Nicht ohne Deine Erlaubnis. Ohne Erlaubnis dürfen nur Gruppen fotografiert werden, wo der Einzelne in der Masse etwas untergeht.

Da gehts auch nicht um sein Eigentum, sondern um Deine Persönlichkeitsrechte.

GoldenEighties 
Fragesteller
 02.10.2017, 19:17

Ok, was kann ich tun, ihm sagen das er das zu unterlassen hat ?

 

Resa13  02.10.2017, 19:18
@GoldenEighties

Ja, sag, dass das gegen Deine Persönlichkeitsrechte verstösst! Ich frag mich auch, warum er Dich fotografiert. Würd ich ggfs. auch Deinen Eltern mitteilen, ist schon etwas seltsam.

OlafausNRW  02.10.2017, 19:20
@GoldenEighties

Ganz einfach, die Polizei rufen

Du willst das Foto gelöscht haben und das er keine weiteren von dir machen darf.

tinalisatina  02.10.2017, 19:19

@Resa13: Hast Du auch einen Paragraphen zu Deiner gewagten These?

FoxundFixy  02.10.2017, 21:38
@Resa13

201a greift hier nicht,weil hiervon nichts zutrifft

tinalisatina  03.10.2017, 18:58
@Resa13

@Resa13: Liest Du das eigentlich auch, bevor Du es hier reinstellst? Scheint nicht so. Sonst wüsstest Du, dass das nichts mit dem Fall hier zu tun hat (so ärgerlich so ein Nachbar auch ist).

Hier ziehen die §§ 33KUG und 201a StGB.

Grundsätzlich gilt: für eine Veröffentlichung braucht der dein Einverständnis. Ansonsten wäre es eine Straftat. Aber das ist ja nicht beabsichtigt.

Wenn Du auf dem Foto besonders "doof" aussiehst und es möglicherweise rufschädigend wirkt, ist die Veröffentlichung strafbar. Auch nicht gegeben.

Ebenso Straftat ist die Anfertigung von Aufnahmen in einem höchstpersönlichen Bereich (hier ja nicht gegeben). Hier reicht schon die Aufnahme.

Wenn Du Beiwerk im Foto bist, z.B. er den Aufzug fotografieren wollte und du bist zufällig mit drauf, dann ist das eben so. Gleiches gilt, wenn du nicht zu erkennen bist.

Auf öffentlichen Veranstaltungen musst du sogar akzeptieren, wenn du als Beiwerk auf einem Foto veröffentlich wirst. Auch nicht der Fall.

Es bleibt noch die von dir beschriebene Situation. Ich befürchte dass du hier keinen Löschungsanspruch hast. Aber fragen kann man immer.

GoldenEighties 
Fragesteller
 02.10.2017, 20:37

Der Nachbar hat mich mit voller Absicht fotografiert, nur weil ich auf seiner Etage aussteige, er denkt ihm gehört der Hausflur wo er wohnt, das ist wirklich so. Er hat mich mich sogar noch mal von hinten fotografiert wie ich die Treppe zu meiner Wohnung gegangen bin

Cwmystwyth  02.10.2017, 20:38
@GoldenEighties

Ach, da fällt mir noch Notwehr ein. Reiß ihm die Kamera aus der Hand und zerstöre die Karte. Das könnte sogar vor Gericht Bestand haben. Vielleicht.

so lange er das Bild nicht veröffentlicht kannst du nichts machen. Du weißt ja nicht mal ob du wirklich fotografiert wurdest.

Hallo,

da er an dem Foto kein Geld verdient/ kein Paparazzi ist, gilt er
als "normaler Mensch". Dieser darf dich in einer normalen
Situation (bspw. beim aus dem Fahrstuhl Aussteigen) fotografieren, da
dies deine Menschenwürde und oder Privatsphäre erst mal nicht
verletzt.

-Wenn du ihm allerdings klar gemacht hast, dass du auf den Bildern
nicht zu sehen sein möchtest [und diese kein Beweismittel (eines
Verbrechens) darstellen], so greift das "Recht am eigenen Bild"
und er hat diese Bilder unverzüglich zu löschen, ansonsten kann man
dagegen auch gerichtlich vorgehen.

-Selbst wenn du ihm nicht gesagt haben solltest, dass du auf den
Bildern nicht zu sehen sein möchtest, darf er diese in keinem Fall
veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

-Nick

Nickinator  02.10.2017, 19:31

Falls du allerdings kein Stress willst, würde ich damit nicht gerade vor Gericht gehen ;)

GoldenEighties 
Fragesteller
 02.10.2017, 19:34

Kann ich irgendwie erreichen, das er das Bild löschen muss

 

imager761  02.10.2017, 20:10

Falsch: Das Recht am eigenen Bild umfasst die Verbreitung, nicht im öffentlichen Raum ein Foto zu machen. § 22 ff. KUG

Nickinator  02.10.2017, 20:32
@imager761

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22 
Nickinator  02.10.2017, 20:33
@imager761

Was ist also Falsch?

FoxundFixy  02.10.2017, 21:36
@Nickinator

Falsch ist “verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt“. Hat er das?

Nickinator  02.10.2017, 22:40

Nein, soweit ich weiß nicht. Meine Frage ist viel mehr: Was ist explizit an meinem Beitrag falsch?

imager761  03.10.2017, 06:52
@Nickinator

Das das Recht am eigenen Bild die bloße Aufnahme meint, die man verbieten, gelöscht oder gerichtlich beseitigt verlangen kann. .

Nach KUG beinhaltet dieses Recht nur dessen Verbreitung oder öffentliches zur Schau stellen.

Was du meint, ist das Persönlichkeitsrecht, sich nicht ungefragt von jedermann fotografieren lassen zu dürfen. Und genau das ist in D nicht geregelt und immer eine Einzelfallentscheidung.