Darf ein Mitbewohner , seinen Motorroller , in der Waschküche abstellen ?

6 Antworten

... wie es aus dem Namen schon zu ersehen ist, handelt es sich nicht um eine Garage und somit: NEIN.

Die gesetzlichen Spielregeln sind klar, einfach, und deutlich.

Rufe an einfach die Ordnungsbehören, wenn er denn nicht spurt.

Seiot wann haben die Ordnungsbehördem dem Vermieter vorzuschreinben, wie er sein Eigentum nutzt?

@imager761

Oh, ein Kenner?

Die verfügen das Bußgeld, denn vorschreiben, das machen die aus Berlin oder die aus den Ländern oder die Gerichte, so jedenfalls hier bei uns.

@schleudermaxe

... siehe ggf.:

Werden aber alle Sicherheitsvorkehrungen und die Vorschriften der
GaragenVO eingehalten, kann es dem Mieter erlaubt sein, sein Moped im eigenen Keller abzustellen (LG Berlin NJW 1957, 265). Wichtig: Das Kellerabteil für das Moped muss eine Brandschutztür haben – das Gefährt darf also nicht in einem einfachen Holzverschlag abgestellt werden!

.... nichts mit Waschküche also.

nach meiner auffassung darf er das nicht.

1) eine waschküche ist keine garage und 2) gehört die waschküche mehreren leuten zusammen, die sich über die nutzung einigen müssen; stimmen alle der zweckentfremdung zu, geht sie in ordung (außer gesetzliche bestimmungen werden verletzt, worauf hawking42 hingewiesen hatte) - stimmen nicht alle zu, dann bleibt die waschküche waschküche - du hast was dagegen, also darf er das nicht --> vermieter ansprechen, der soll das klar stellen.

Nun geht aus Deiner Frage nicht hervor, wie groß die Waschküche eigentlich ist, aber mal so halbwegs normale Größe vorausgesetzt, würde ich sagen, schon allein wegen der Verschmutzungsgefahr der Wäsche durch Schmiermittel ist sicher kein Mitbewohner über diese Zweckentfremdung erfreut und das Ding wird einfach dauernd irgendwie im Weg stehen.

Dazu  ist es häufig noch so, dass eine Waschküche auch einen Gully hat, der ausgelaufenes Wasser abführen soll. So ein Gully hat logischerweise keinen Ölabscheider. Jeder Tropfen Öl, der irgendwann vom Roller auf den Boden gelangt, könnte also durch Wasser in den Abfluss gespült werden und dann das Abwassersystem gefährden.

Keine Tankstelle, keine Kfz-Werkstätte müßte mit Ölabscheidern ausgestattet sein, wenn das nicht wirklich eine Gefahr darstellen würde.

Öl auf gängigen Fußböden in Waschküchen ist auch ein Problem. Wer soll wie jemals eine solche Verschmutzung wieder beseitigen können?

Als Vermieter würde ich so etwas niemals dulden und als Mitbewohner auch nicht.

Meine persönliche Vermutung ist: Da muss es doch etwas geben, was das Abstellen wegen der Gefahr von Feuer und Vergiftung verbietet.

Ich habe da mal was gefunden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/diesel.htm

 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als in Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5 bis 12 Liter beträgt. Demnach sind Kellerräume nicht allgemein zum Abstellen von Motorrädern geeignet.( Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluß vom 21. Januar 1988, Az: BReg 2 Z 133/87).

und:

http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/darf-man-das-mofa-im-keller-abstellen

Ich vermute, es gibt so etwas für jedes Bundesland, du müsstest dich also lokal informieren.

Über die Nutzung der Gemeinschaftsfläche hätte der Vermieter ein ausschliessliches Weisungsrecht.

Und dabei genausoviele Gründe es widerruflich zu dulden wie zu untersagen.

G imager761