Darf ein Minderjähriger einen Ratenkauf abschließen oder auf Rechnung kaufen?

8 Antworten

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Ja, das Problem ist nur, dass die Eltern zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn sie zum Beispiel einen Online-Account nicht hinreichend geschützt haben.

Wie wurde denn der Vertrag geschlossen, das Kind kann ja nicht einfach in den Laden gehen und auf den Namen der Eltern bestellen?

Der Artikel wurde online gekauft. Das Kind hat auf Namen von den Eltern bestellt und da die Eltern volljährig sind, ist es auch möglich. Aber da ein Kind diesen Kauf getätigt hat, muss doch der Kauf eigentlich ungültig sein, oder ?

@monsterbose

Aber ich nehme an, dass die Eltern sich entsprechend nicht aus ihrem Account abgemeldet haben? Natürlich ist der Vertrag ungültig, aber für deine Sorgfaltspflichtverletzung haftest du dem Kaufhaus trotzdem für die entstandenen Kosten.

Darüber hinaus muss man sich fragen, ob eine 30-Tägige Nichtsreaktion nicht als nachträgliche konkludente Genehmigung gewertet werden muss.

Es ist hier nicht so eindeutig, im Zweifelsfalle musst du dich von einem Anwalt beraten lassen, aber die lange Wartefrist halte ich für problematisch.

Die Haftung der Eltern herbeidichten, ist bei so etwas schwierig bis unmöglich. Man muss nicht jedem Minderjährigen automatisch und ständig über die Schultern schauen. Ein vernünftiges Passwort, was das Kind nicht kennt, kein Zugang zum Mail-Account usw. ist ausreichend.

Ergänzend zu RudiRatlos und meinen dortigen Anmerkungen würde ich noch gerne schreiben, was man bei so etwas tun sollte.

Die Ware einfach an den Händler zurück senden. Paketverfolgung aufheben und ggf. ausdrucken, sobald das Paket ankommt (Die Post hebt die Infos nicht ewig auf). Klarna informieren, dass der Vertrag vom Kind abgeschlossen wurde und man die Genehmigung verweigert sowie die Ware zurückgesendet hat. Dass man die Zahlung verweigert, sowie Einträge in Auskunfteien verbietet. Klarna möge bitte klagen.

Ziemlich sicher wird es nie soweit kommen. Solange keine gerichtlichen Briefe kommen, passiert nichts weiter. Kommt etwas von einem Gericht, schaltet man ggf. einen Anwalt mit der Verteidigung ein.

Sollte der Händler die Annahme verweigern, nimmt man das hin. Folgekosten aus der Annahmeverweigerung sind nicht das Problem der Eltern oder des Kindes.

Ganz konkret gibt es zwei Knackpunkte, die in anderen Beiträgen schon benannt wurden:

  • Den Eltern muss man erst mal glauben, dass sie das nicht selbst waren und nun lediglich das Kind als Sündenbock vorschieben. Da ist immer ein gewisses Restrisiko dabei, daher sollte man sich nie widersprechen...
  • Eine falsche Altersangabe alleine ist noch keine Straftat. Aber die Kombination aus allem könnte hier ernsthafte Konsequenzen für den Akteur bedeuten (Identitätsmissbrauch, Eingehungsbetrug...) Dem Kind gehört der Kopf gewaschen, wenn das nicht schon passiert ist.

Das oder die Rechtsgeschäft/e, hier Kaufvertrag gebündelt mit Ratenvertrag oder unabhängiger Ratenkredit ist nichtig und daher kann der Verkaüfer alles fordern was er will, ausser der Rückgabe bereits gelieferter Waren kann er überhaut nichts verlangen.

Siehe §105 BGB

Korrekt.

Und die Begründung ist einfach: Nicht einmal die Eltern dürfen Kreditgeschäfte für ihre Kinder genehmigen. Das muss (aus gutem Grund) tatsächlich das Vormundschaftsgericht genehmigen.

Rechnungskauf ist allerdings eine gewisse Grauzone. Das hängt auch davon ab, ob der Kinderjährige das Geld hat und die Eltern die Genehmigung für einen Einkauf zu diesem Artikel genehmigt haben. Da wird immer wieder mal erfolgreich mit dem Taschengeldparagraphen gewunken. Aber auch da gibt es Grenzen. Schon alleine, weil der Taschengeldparagraph im Prinzip aussagt, dass der Minderjährige nur das Geld verwenden darf, was ihm als Guthaben zur Verfügung steht.

gibt doch zu, es geht um dich selbst.. wie alt bist du? sicher über 14.................

wenn deine eltern ihre aufsichtspflicht missachtet haben, müsst ihr trotzdem zahlen.

und wenn du dich für jmd. anderen ausgegeben hast im netz, bist du u.U. bedingt strafmündig...

Tut mir leid, aber ich bin weitaus über volljährig. Man sollte lieber nachdenken, bevor man was falsches schreibt. Es geht tatsächlich um ein Kind aus meinem Bekanntenkreis.

Nein man muss Volljährig sein. Wenn die Eltern das nicht mitkriegen dann haben sie die Aufsichtspflicht verletzt aber so ein Verkauf kann dann auch dementsprechend Rückgängig gemacht werden da er ja nicht rechtens abgeschlossen wurde.

Wenn die Eltern das nicht mitkriegen dann haben sie die Aufsichtspflicht verletzt

Quatsch. Man muss den Kindern nicht ständig über die Schultern schauen bis sie 18 sind.