Darf ein Linienbus außer Dienst die Busspur/Straßenbahngleise benutzen?

3 Antworten

In der Erläuterung zu Zeichen 245 "Bussonderfahrstreifen" (StVO, Anlage 2, lfd. Nr. 25) heißt es:

"Anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen."

M. E. ist ein Bus auf "Dienstfahrt" (Betriebs- / Leerfahrt) in dem Augenblick kein "Omnibus des Linienverkehrs" und dürfte damit die Busspur theoretisch nicht benutzen - so hat es mir zumindest auch mal mein früherer Disponent, seine Zeichens bei einem großen öffentlichen Verkehrsträger ausgebildete "Fachkraft im Fahrbetrieb", gesagt. 

Allerdings sollte man bedenken, dass Leerfahrten nicht nur zu Dienstbeginn und -ende anfallen, sondern oft auch zwischen zwei Linienfahrten von der Endhaltestelle der einen zur Starhaltestelle der nächsten Fahrt - Busfahrer fahren nämlich (entgegen häufiger Meinung) nur selten den ganzen Tag die gleiche Linie rauf und runter. Diese Leerfahrten sind dann oft so knapp bemessen (insbesondere, wenn die vorherige Fahrt dann auch noch mit Verspätung beendet wurde), dass die Fahrer in der Praxis gerne doch die Busspur nutzen, damit sie auf der nächsten Fahrt pünktlich einsetzen können.

Also: Eigentlich ist es nicht erlaubt, wird aber zugunsten von Pünktlichkeit und damit im Sinne der Fahrgäste doch oft praktiziert ...

Ein Bus verliert nicht seine Zulassung als LInienbus, nur weil er ausserfahrplanmässig und leer fährt.

Woher ich das weiß:Recherche

Bus ist Bus, oder steht auf dem Schild "Bus im Dienst"?