Darf ein Lehrling 22 Jahr, im Sicherheitsgewerbe alleine in einem Objekt Arbeiten?

4 Antworten

Wenn der Lehrling die Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt hat und auch sonst die Bestimmungen der Bewachungsverordnung, der BGV-C7, der Ausbildungsverordnung sowie des Berufsbildungsgesetzes eingehalten werden sollte dem nichts entgegen sprechen.

Also 

1.) Komm ich jetzt mal zum Thema Arbeitszeitgesetz Paragraph 3 Arbeitszeit des Arbeitnehmers: darin steht das die Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht länger als 8 Stunden sein darf und nur in Ausnahmefällen auf 10 verlängert werden darf. Das im Sicherheitsgewerbe Gang und gebe ist das Schichten von 12 bis 16 Stunden angesetzt werden weiß ich aus eigener Erfahrung auch. Es hilft euch aber nicht weiter wenn ihr danach einen wegeunfall habt und aufgrund eurer langen Arbeitszeit euch eine Teilschuld nachgewiesen wird und ihr den Dreck allein zahlen müsst.

2.) Arbeitszeitgesetz Paragraph 4 Ruhepausen: darin steht das bei arbeiten länger 6 Stunden aber nicht länger als 9 eine Ruhepause von 30 Minuten und länger als 9 sogar 45 Minuten einzuhalten sind und wie willst du das alleine einhalten können.

3.) Objekt abhängig wie willst du alleine mal in Ruhe zur Toilette gehen ohne das dir was entgeht. Wenn du zum Beispiel mitten in der Stadt auf ein Objekt( aufgebaute Bar... Absperrungen für den Stadtlauf etc) aufpassen sollst und die nächste öffentliche Toilette ist 500 Meter entfernt wie willst du da für die Sicherheit deines Objektes garantieren.

Fazit ist eine allein Arbeit im Sicherheitsgewerbe ist so gut wie unmöglich es sei denn man verstößt gegen mehrere Gesetze und Vorschriften die man während seiner Ausbildung lernt.

Und übrigens es gibt eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft im Sicherheitsgewerbe

a) es gibt keine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft, ich vermute Du machst eine aufgeblähte Sachkundeprüfung über X Wochen oder Monate damit das JobCenter ordentlich blechen darf....

Und ja, grundsätzlich kannst Du dann auch alleine Dienst machen, wenn die erforderliche Qualifikation (je nach Einsatzbereich mindestens Unterweisung nach §34A) vorhanden ist.

Könnte auch sein dass die Servicekraft bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit gemeint ist. Ein Jobcenterkurs mit irgend einer tollen, aufgeblähten Kursbezeichnung ist natürlich auch denkbar, allerdings wird in dem Zusammenhang seltener von Auszubildenden sondern eher von Kursteilnehmern und ggf. noch Praktikanten gesprochen.

Nein. Das ist nicht nur bei Lehrlingen so. Alleine darf niemand arbeiten. Frage mal beim Betriebsrat, die können dir sicher mehr sagen.

Das ist nicht nur bei Lehrlingen so. Alleine darf niemand arbeiten.

Wie kommst Du darauf?