Darf ein Lehrer Redeverbot erteilen?

6 Antworten

Ihr habt im Unterricht Ruhe zu halten und nicht zu schwatzen. Sie darf Euch das Schwatzen verbieten. Das ist kein Menschenrecht. Im Grundgesetz ist aber festgelegt, dass die Schule das Erziehungsrecht  hat, gemeinsam mit den Eltern.

Ob rechtens oder nicht ist doch egal. Anstatt gleich wieder wie heutzutage üblich mit dem Gesetz zu kommen seid einfach still und benehmt euch anständig, dann stellt sich die Frage erst gar nicht.

Wenn ich mich in meinen Menschenrechten verletzt fühle, hab ich doch das Recht mich zu beschweren, und wenn eine Lehrerin es zudem noch nicht einmal einsieht und damit kommt das es in China viel schlimmer ist und das sie da um 5 Uhr aufstehen müssen und bis 12 Uhr hausaufgaben machen, solltee man so einer Person auch ein Gesetz vorlegen welche dieses Recht bestätigt

Wenn du dich deswegen in deinen Menschenrechten verletzt fühlst solltest du vielleicht nochmal den Kindergarten besuchen. Echt, so ein Quatsch...still sein und Menschenrechte.

@GravityZero

Danke ! Siehe meine Antwort !

pk

Meine Güüüüüte !!!

Ich kann diese Fragen nicht mehr höööööören !!!

Warum nicht direkt vor der UNO klagen ---> Charta der Menschenrechte 1948 !

pk

Während des Unterrichts kann er verlangen dass ihr ruhig seit. Schließlich wollen andere Mitschüler den Unterricht folgen und sollten nicht abgelenkt werden. Im übrigen möchte der Lehrer seinen Stoff durchbringen.

Außerhalb des Unterrichts z.B. in den Pausen darf er es euch natürlich nicht verbieten.

Innerhalb des Unterrichtes kann der Lehrer sehr wohl um Ruhe bitten.
Und Zuwiderhandlungen kann er  - im Rahmen des Unterrichts - sehr wohl ahnden.
Natürlich nicht - wie früher - mit 'in der Ecke stehen' oder 'Stockhieben'. Aber es geht sehr wohl in Form von  Strafarbeiten / schlechter mündlicher Noten oder gar einem blauen Brief an die Eltern.

Ein blauer Brief an die Eltern ist falsch ! Den gibt's nur bei Gefahr der Nicht-Versetzung !!

pk

@paulklaus

Zuweilen wird auch ein schriftlicher Tadel
(= schriftliche Missbilligung), d.h. die schriftliche Benachrichtigung
der Eltern über ein Fehlverhalten in der Schule, als Blauer Brief
bezeichnet.