Darf ein Lehrer nach Schule Strafarbeit verhängen?
Darf ein Lehrer nach Schulzeit Strafarbeit verhängen ? Wenn zum Beispiel auf den Bus gewartet wird.
7 Antworten
Wenn sich die Bushaltestelle noch auf dem Schulgelände befindet und ihr euch dort unangemeßen verhaltet, ist es schon möglich dass es sanktionen gibt.
Ansonsten eher nicht. Alerdings kommt es auch darauf an was ihr genau macht. Wenn die Bushaltestelle zwar nicht auf dem Schulgelände ist, aber ihr dort einen Mitschüler irgendwie verletzt oder mobbt, kann die Schule schon etwas unternehmen. Die Schule hat schließlich ein Recht und auch eine gewisse Pflicht dass die Schüler keine Angst voreinander haben müssen. Deswegen greifen Schulen z.B. auch bei Cybermobbing ein obwohl es ja auch außerhalb der Schule geschieht.
Hier wären solche Konsequenzen möglich. Allerdings sollten strafen eigentlich im Kontext zur Tat stehe damit man daraus lernt. Daher ist es eigentlich nicht sinnvoll einen anderen Schüler etwas abschreiben zulassen, sondern man sollte eher möglichkeiten der "Wiedergutmachung" finden.
Danke für den Stern.
Es kommt darauf an, ob du zu dem Zeitpunkt auf dem Schulgelände warst oder nicht. Wenn nicht dann nicht.
Haha... Bitte nicht falsch verstehen!
Ich habe keine Strafarbeit bekommen. Habe aus Interesse gefragt.
Aber danke!
In Bayern findet sich im Gesetz der Passus
(8) Außerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.
Also würde ich sagen es kommt darauf an was du genau gemacht hast. Du wirst ja keine Strafe bekommen haben, weil du einfach nur auf den Bus gewartet hast.
In einem anderen Bundesland könnte es aber anderes geregelt sein.
Das kann man so nicht sagen. Wegen etwas Schnee in der Kapuze nicht. Beleidigt derjenige dauernd bestimmte Schüler und das geht schon Richtung Mobbing, dann schon, denn das gefährdet die Verwirklichung der Aufgabe der Schule.
Eigentlich sind ja Strafarbeiten verboten! Und wenn es keinen Grund gibt weshalb du die Strafarbeit machen solltest, dürftest du eigentlich keine bekommen!
Ich habe keine bekommen.
Aber danke für die Antwort!
Schulgelände->beaufsichtigter Bereich->ja
Dankeschön!
Ich habe nichts gemacht. (Aus Interesse gefragt )
Angenommen jemand beleidigt einen anderen Schüler oder steckt ihm Schnee in die Kapuze.
Dürfte er es oder eher nicht?