Darf ein Lehrer /in vertrauliche Informationen- Auskunft an dritte weitergeben?

7 Antworten

Die Schule darf die Adressdaten von Schülern und Eltern nicht an private Dritte weitergeben. Das ist nur anders, wenn die Eltern gewählte Elternvertreter sind.

Also wenn vorab ein Dokument unterzeichnet wurde welches der Person erlaubt, Daten über einen an "Dritte" weiterzugeben, ist dieses rechtlich natürlich erlaubt. Ansonsten ist er genau wie ein Arzt, der üblichen Datenschutzpflicht unterteilt. Sollte es sich darum handeln das ein Lehrer einen anderen Lehrer die Telefonnummer gegeben habt damit dieser sich mit ihnen in Verbindung setzt ist es wiederum so das dieses an sich "in Ordnung" ist, da es in den Unterlagen, für die Lehrer einsehbar, auch drin steht. Falls es vorab mit dem Schüler abgesprochen ist, bestehen ebenfalls keine Einwände.

Um welche "Dritte" handelt es sich denn?

Wenn es z.B. der schulischen Ausbildung dient oder zumindest mit der Schule zu tun hat (z.B. bei einem Klassenausflug, Klassenfahrt oder ähnlich) ist dagegen nämlich sicher nichts einzuwenden.

Die Situation hat mit schule nicht zu tun.

@sudplager

Dann würde ich sagen, dass es aus datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt ist.

Eigentlich nicht. Ich denke aber in Notfall (falls jemandem von euch was Schlimmes passiert ist) schon. Wahrscheinlich war das aber bei euch nicht der Fall, also hätte der Lehrer euch wenigstens über die Informationsauskunft informieren müssen.

NEin das darf er nicht. Wegen dem Datenschutz.