Darf ein Lehrer gesetzlich Eigentum einkassieren?

3 Antworten

Der Lehrer darf das Eigentum eines Schülers nur konfiszieren, muss es spätestens am Schuljahresende zurückgeben, außer es sind gesetzlich verbotene Gegenstände (Waffen oder ähnliches). Behält er es ohne Grund länger, ist er zu Rechenschaft zu ziehen wegen Diebstahls.

Was willst Du denn genau wissen? 

Ich vermute jetzt mal, ob der Lehrer denn dein ach so tolles Handy einkassieren darf, wenn Du damit im Unterricht rumspielst....

Dann lautet die Antwort:

Ja.

Der Einzug unterrichtsfremder oder -störender Gegenstände ist im Schulgesetz deines Bundeslandes (z.B. BayEUG Art. 56, SchG §90, SchulG §53) geregelt.

Kannst du mal genau formulieren, was der Lehrer einbehalten darf oder nicht?!