Darf ein Lehrer eine privat erworbene handelsübliche DVD im Unterricht zeigen?

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Wenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG.

Dies gilt nicht für aufgezeichnete Sendungen aus dem Fernsehen. Das Zeigen von Fernsehsendungen im Unterricht ist nur gestattet, wenn es sich um Tagesaktuelles handelt oder direkt aus dem Internet (z.B. über eine Mediathek) gezeigt wird.


Quelle: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/schule/

Wenigstens mal eine fundierte Antwort! DH

Das ist eine Grauzone und wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Man könnte die Vorführung an einer ÖFFENTLICHEN Schule auch als ÖFFENTLICHE Vorführung betrachten, und die GEMA und andere Organisationen sind ständig hinter neuen Einnahmen her. Als Lehrer kenne ich dieses Problem sehr gut, deshalb maile ich vor der Vorführung die Rechte - Inhaber an und bekomme meist innerhalb von 3 Tagen die Zustimmung, den Film / die Musik - CD im Unterricht zu verwenden, ohne dass Gebühren verlangt werden. Viele Filme kann man auch mit Schul - Lizenz kaufen, dann kosten sie eben 2 Euro mehr - ist auch nicht die Welt. Ich jedenfalls gehe da kein Risiko ein, denn es gibt immer wieder Schüler, die, statt sich über einen abwechslungsreichen Unterricht zu freuen, darauf aus sind, dem Lehrer etwas anzuhängen. In einem Fall wurde mir sogar von Constantin Film der Beschwerdebrief eines Schülers zugeschickt, der" leider" ins Leere ging, da Erlaubnis erteilt worden war.

Selbstverständlich ist das zu Unterrichtszwecken erlaubt, solange es im geschlossenem Klassenverband und unentgeltich vorgeführt würde.

G imager761

Eigentlich darf er das nicht. Steht auch jedesmal im Abspann, dass die öffentliche Nutzung verboten ist!

Wirst aber keinen Staatsanwalt finden, der sich so lächerlich machen würde um eine Anklage zuzulassen...

LG

Ein Film im geschlossenen Klassenverband zeigen ist keine öffentliche Nutzung

Ich will niemanden verklagen, keine Sorge. Hat mich nur interessiert. ;-)

Der Lehrer kann im Unterricht auch seine komplette DVD-Sammlung zeigen,wenn er es möchte.