Darf ein Lehrer die Schulordnung abschreiben lassen?
Hallo.
Wenn man z.b im Unterricht stört, darf der Lehrer einem dann die Schulordnung abschreiben lassen, als Strafarbeit, ist mir schon mal passiert, hab mich aber mal ein bisschen schlau gemacht und im SchG steht: "So ist das pädagogisch wertlose, ja kontraproduktive bloße abschreiben von (...) Texten (...) unzulässig."
LG Nike0022
7 Antworten
Pädagogisch wertvoller wäre es, wenn Du als Strafarbeit einen Aufsatz aufgebrummt bekommen hättest, Thema: Warum ich nicht gegen die Schulordnung verstoßen sollte... Wenn Du die Wahl hättest, zwischen abschreiben und Aufsatz schreiben - wofür würdest Du Dich entscheiden?
ok
Das kommt 1. auf ds Bundesland an in dem du lebst ud 2. ob der Inhalt ds Texrtes wahl- oder sinnlos ist. 1000 mal schreiben lasse "Ich darf nicht herumhmpel!" Wäre sicher päd. wertlos.Den Inhalt der Schulordnung durch abschreiben zu verinnerlichen, ist jedoch päd. sehr wertvoll.
Ich denke es gibt schon een Grund warumd du die (...) eingefügt hast. :-)
Das ist mir auch gerade eingefallen, da Lehrer das Recht auf ruhigen Unterricht haben den Unterricht haben beziehungsweise ein Recht auf Stadt störungsfreies Unterrichten haben und es somit berechtigt ist die Schulordnung abzuschreiben. die Punkte habe ich eingefügt, da dort noch andere Dinge, die man nicht als Strafarbeit geben darf standen, z.b mehrmaliges abschreiben vom Verben. Mit den Punkten hat sich der Sinn aber nicht verändert.
Es ist ja nicht irgendein Text. Es ist die Schulordung, gegen die du verstoßen hast. Damit du sie nicht wieder vergißt, läßt er sie dich abschreiben, macht Sinn.
Ja darf er, sehe da aber auch keinen Sinn drin aber was Solls.
Man man man...
Früher hat man Strafen noch akzeptiert, weil man kapiert hat, dass man was falsch gemacht...
Heutzutage werden Gesetze studiert und und und...
Würde man die Zeit für die Strafarbeit verwenden....
Früher hat man Strafen noch akzeptiert, weil man kapiert hat, dass man was falsch gemacht...
DU gast früher klaglos Strafen akzeptiert. Das traf aber auch schon früher nicht alle zu.
Heutzutage werden Gesetze studiert und und und...
Was vielen Bürgern heute auch nicht schaden würde, wenn sie das öffter tun würden.
@schlawienerSued
Seh ich genau so. Ein weiters Beispiel: wieso sollte ich 200mal den Satz "ich darf im Unterricht nicht reden" schreiben, wenn es laut SchG klar geregelt ist, dass das nicht zulässig ist.
Aufsatz. Dabei kann ich wenigstens noch was lernen ;)