Darf ein Lehrer das handy über die Ferien behalten?

18 Antworten

Die Schulgesetze der Bundesländer machen hier unterschiedliche Vorgaben: Manche sehen eine „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ ausdrücklich im Katalog der erlaubten „Erziehungsmaßnahmen“ vor, andere machen nur sehr allgemeine Vorgaben und erlauben es den Schulen, besondere Regelungen dafür aufzustellen. Hier hängt es dann davon ab, was die jeweilige Schulordnung vorsieht.

Für Streit sorgen dabei besonders die konkreten Modalitäten: Wie lange darf die Schule das Handy einbehalten, an wen ist es zurückzugeben? Gibt es keine konkrete Regelung, lässt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zumindest ableiten, dass die Schule das Handy normalerweise dann zurückgeben muss, wenn es definitiv nicht mehr stört und damit der Anlass für das Einziehen entfallen ist. Längeres Einbehalten hätte dann den Charakter einer Strafmaßnahme, zu der eine Schule nur unter klar definierten Bedingungen befugt ist.

Das Land Hessen hat das in einem Erlass so ausgelegt, dass weggenommene Gegenstände in der Regel am Ende des Unterrichtstages zurückgegeben werden müssen. Das Land Bayern wiederum hat zwar festgelegt, dass ein Handy „vorübergehend einbehalten“ werden darf, aber nicht, wie lange „vorübergehend“ ist. Das liege im Ermessen des Lehrers. Manche Juristen sind auch der Ansicht, dass Aufbewahrungsfristen generell unzulässig sind und das Handy einem Schüler persönlich zurückgegeben werden muss – im Unterschied etwa zu gefährlichen Gegenständen wie Messern, die häufig nur an die Eltern zurückgegeben werden. Andere Juristen dagegen sehen hier keine Probleme und erst eine Wegnahme „für Monate“ oder mehr als eindeutig ungerechtfertigt an. Ein klares Meinungsbild ist auch hier nicht auszumachen, was wohl auch der unterschiedlichen Handhabung an den Schulen entspricht. Wenn ein Schüler das Handy nicht aushändigen will, kann die Schule etwa den Schüler vom Unterricht ausschließen oder eine Mitteilung an die Eltern erwägen.

Ja darf er. Es kommt aber immer auf die individuelle Entscheidung der Lehrkörper darauf an.

Nein das ist eindeutig DIEBSTAHL

Nein, Diebstahl ist es erst wenn der Lehrer das Handy "ausliehst" oder es dem Schüler garnicht wiedergibt. Der Schüler hat allerdings das Recht dagegen rechtlich vorzugehen... ^^ L.G. Nico

Diebstahl. der größte Unfug den ich je gelesen habe. gruß

LOL

nein darf es nicht höchstens für 24h

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der stellvertretende Schulleiter gesagt hat, dass er es den Schülern vor den Ferien IMMER zurückgibt.
Aber der stellvertretende Schulleiter hatte mein Handy nicht von dem Lehrer, der es mir abgenommen hat, bekommen, weshalb ich es auch nicht bekomme.