Darf ein Kostenvoranschlag Geld kosten?

6 Antworten

Dass eine Leistung bezahlt werden muss ist wohl klar. Nicht klar ist mir das Geschäftsgebaren der Deutschen Telekom: Ich soll für einen Kostenvoranschlag (Neuanschluss meines Hauses) zwischen 75 und 600 €, je nach Kosten des Projektes welches nicht einschätzbar ist bezahlen bzw. Hierfür eine Vereinbarung unterzeichnen. Allerdings steht nicht einmal fest, ob nach erstelltem KV der Anschluss tatsächlich erfolgt weil eventuell technische Probleme einen Anschluss verhindern. Wenn ich laut Vereinbarung keinen Auftrag zum Anschluss gebe, müsste ich die Kosten für den KV übernehmen. Ein Auftrag scheidet allerdings selbstverständlich aus, wenn der Anschluss technisch nicht realisiert werden kann. Somit habe ich allein den "Schwarzen Peter". Hat hier jemand einen Tipp?

Hier noch ein Auszug aus dem von marxx genannten Link:

"Kostenvoranschläge sind fachmännisch ausgeführte überschlägige Berechnungen der voraussichtlich entstehenden Kosten, die ebenso wie Angebote auf den !!!Abschluss eines Werkvertrages!!! gerichtet sind."

Sollte kein Werksvertrag zustande kommen kann ein Kostenvoranschlag selbstvertändlich berechnet werden. Ich kann ja nicht verlangen, dass ein Techniker z.B. mein Auto untersucht, mir einen Kostenvoranschlag zusammenstellt und dann auch noch ausdruckt ohne das er dafür Geld sieht! Die Handhabung ist allerdings auch von Branche zu Branche unterschiedlich. Aber die Verrechnung der Kosten für den Kostenvoranschlag mit dem dann ev. entstandenen Auftrag ist aber gängige Praxis.

GENAU! Und warum ist es von Branche zu Branche unterschiedlich? Ein KVA ist aber trotzdem ein Mittel für den Verbraucher um zu sehen, wo die Arbeit am günstigsten ausgeführt wird. Kosten für KVA, können natürlich dann auch verhindern, dass das Unternehmen, die Arbeit von vornherein gar nicht bekommt! Wenn das Unternehmen aber sicher ist, dass es die Arbeit günstiger als andere ausführt, dann braucht es auch keinen KVA verlangen, oder?

Hallo! Ob dies (Kosten für einen Kostenvoranschlag) jetzt markwirtschaftlich Sinn macht oder nicht... Wenn ein Schaden erst einmal gesucht werden muss, dann kann auch noch kein Kostenvoranschlag getätigt werden. Der Schaden und dessen Auslöser muss ja erst einmal gefunden werden um überhaupt zu wissen, wo der Fehler liegt! ANDERS ist es doch wenn ich z.B. mein Kfz, welches durch Vandalismus beschädigt wurde, für einen Kostenvoranschlag zu einem Händler bringe! GEBÜHRENFREI MUSS diese Art von Kostenvoranschlag sein, da ich als PRIVATPERSON oder auch UNTERNEHMER, das Recht habe mich über mögliche Kosten zu informieren UND den günstigsten Anbieter auszuwählen! Die meisten Antworten, die ich hier sehe sind aus der Sicht des Unternehmens, welches den Kostenvoranschlag ausführt. Es dürfte wohl auch kein Unterschied für DIESES UNTERNEHMEN machen, wie in meinem Fall, dass der Kostenvoranschlag €60 ist und die Reparaturkosten zwischen €1200 und €1500 (Schätzwert) sind! Mfg P. A. Brenner Diplomingenieur (FH)

Nach der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Der Unternehmer kann deshalb ein Entgelt grundsätzlich nur verlangen, wenn zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine spezialisierte Ausarbeitung handelt, die einen besonderen Aufwand erfordert. Der Unternehmer hat es in der Hand, eine Vergütungsvereinbarung herbeizuführen oder kein Angebot abzugeben. Daher sind Vorarbeiten wie Pläne, Zeichnungen oder Be-rechnungen nicht zu vergüten.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/index.html

Es gehört zur Grundregel einer Marktwirtschaft, dass Unternehmer ihre Leistungen bezahlt bekommen. Oder wie Ökonomie-Nobelpreisträger Milton Friedman zu sagen pflegte: There's No Such Thing as a Free Lunch

Und was soll das im Hinblick auf die Frage bedeuten? Die Leistung besteht doch in der Reparatur...

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