Darf ein Kontrolleur einen Schwarzfahrer am Aussteigen hindern?

9 Antworten

Das dürfen die in diesem Fall, und es ist sogar ihre berufliche Pflicht. Wer aber zu unreif ist für öffentliche Verkehrsmittel und Panikattacken bekommt, der muss vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, bis er geheilt ist.

Ich denke, dass der Kontrolleur ein Termin aus machen soll, denn die Person muss ja zu ein wichtigen Termin und wenn er deswegen nicht hingehen kann ist wirklich mies. Der Kontrolleur hat meiner Ansicht das Recht die wichtigen Daten von der Person zu bekommen, da nicht auf jede Person Verlass hat. (d.h. sie kommen persönlich vorbei)

Hab ich noch nie gehört. Wenn allerdings die Endhaltestelle die nächste Haltestelle ist, wäre es möglich.

Normalerweise steigen die Kontrolleure mit dem Schwarzfahrer aus.

Der Schwarzfahrer muss sich einer Feststellung der Personalien stellen - wen das eben erst an der Endstelle möglich ist - Pech gehabt ...

Warum sollte das erst an der Endhaltestelle möglich sein? Ich bin mir sicher die Polizei hätte auch zur aktuellen Haltestelle kommen können oder nicht?

@moonsafari01

....denke die Kontrolleure wollten das der Bus seinen Fahrplan einhält.

@moonsafari01

Die Polizei hat auch noch anderes zu tun, als sich um Schwarzfahrer zu kümmern - vermutlich ist einfach die Polizeidienststelle an der Endhaltestelle .... der Bus / die Bahn sollte weiterfahren etc. pp.

@Reisekoffer3a

Der Bus kann doch weiterfahren.

@moonsafari01

Und wie sollen die Kontrolleure in der Zwischenzeit die andern kontrollieren?

@Maarduck

Gar nicht, die haben ja mit dem einen zu tun. Wenn sie den der Polizei übergeben haben, was ja der Job ist, können sie wieder kontrollieren.

Hast du noch niene Kontrolle erlebt? Die Kontrolleure steigen immer mit dem Delinquenten an der nächsten Station aus, schon alleine weil der sich ja unberechtigt in der Bahn/Bus aufhält. Der darf ja gar nicht fahren. Ht ja kein Ticket.

Dazu muß er aber nicht an die Endhaltestelle verfrachtet werden. Die Polizei kommt an jede Haltestelle.

@Bitterkraut

Die Kontrolleuere haben ein Jedermann-Festnahmerecht und dürfen die Peron an die Polizei übergeben (zur Feststellung der Indentität) wohin die Polizei kommt oder ob sie sich den Deliquenten auf die Wache bringen lässt entscheidet die Polizei ....

@frodobeutlin100

Ds stteht wo?

Die Polzei sagt zum Laine, bringen sie mit den Straftäter vorbei? Gefährden sie sich ruhig ein bisschen dabei. Never.

Es ist m.W. der Normalfall, dass an der nächsten Station ausgestiegen und auf die Polizei gewartet wird.

Beispiel: Person wird in Othmarschen kontrolliert ... werden die Kontrolleure wohl in Bahrenfeld aussteigen bzw. Altona, weil dort eine Wache ist. Sie dürfen aber die Person (wenn diese bis Altona wollte) nicht bis zum Jungfernstieg mitnehmen.