Darf ein Jäger einfach auf meinem Grundstück (FELD) ein Jägerstand bauen ohne fragen?

3 Antworten

Es kommt darauf an. Wird das Feld landwirtschaftlich genutzt, könnte der Bau nicht rechtlich sein. Ist es dagegen Brachland, wird es wohl in Ordnung sein, da es mit dem Anteil aus dem Erlös der Jagdpacht (die der Jagdpächter entrichtet) abgegolten ist. Im Zweifelsfalle bitte in der zuständigen unteren Jagdbehörde (Landratsamt) nachfragen, könnte im jeweiligen Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

http://www.rincke-ruebartsch.de/uploads/media/Jagdeinrichtungen_im_Revier.pdf

Ergänzend möchte ich noch sagen, dass beispielsweise bei uns in Baden-Württemberg eine Genehmigung des Grundstückseigentümers nötig ist, wenn es sich nicht um kleinere Einrichtungen wie Ansitzleitern oder Schirme handelt, die die Nutzung nicht beeinträchtigen. Allerdings muss der Grundstückseigentümer diese Genehmigung erteilen, wenn es zumutbar ist und er eine Entschädigung erhält (die Jagdpacht könnte man auch meiner Meinung nach als solche ansehen).

Je nach Bundesland also wirklich besser mal nachfragen, allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht so hoch sein, wenn es keine Begründung gibt, die entsprechende Einrichtung wieder zu entfernen...

@Raketenfritze

Danke für die Ergänzung, Raketenfritze. Genau so wird es auch bei uns in Bayern gehandhabt.

LG, antn

Grundsätzlich hat der Jäger den Grundstücksbesitzer/in (Wiese/ Feld /Wald) um Erlaubnis zu bitten ob er eine Jagdeinrichtung errichten darf - wird aber meistens großzügig übersehen, da ja davon auszugehen, dass hier Schutz gegen das böse Wild (Sauen, Reh) ausgeübt wird. Denn wenn oben genanntes beschädigt wird, bittet man ja den Jagdpächter, der ja schon ordentlich Geld für die Pacht an die Kommune/ Land gezahlt hat hier nochmals kräftig zur Kasse! Und somit wird diese Vorgehensweise vieler Jäger so geduldet .

Der Jagdpächter muss vor der Errichtung von jagdlichen Einrchtungen den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten. Da der Grundstückseigentümer das Jagdrecht auf seinem Grundstück (zwangsweise) über die Jagdgenossenschaft verpachtet hat und dafür eine Jagdpacht erhält, sollte er dies entsprechend berücksichtigen.