Darf ein Inkassobüro bzw. eine Rechtsanwaltskanzlei meinen Lohn pfänden?

5 Antworten

Sie können nicht ohne Weiteres pfänden, können aber den Rechtsweg beschreiten, der unweigerlich zu einer Pfändung führen wird, wenn du nicht zahlst.

Du machst einen Gedankenfehler. Du vermischt zwei Geschäfte miteinander, die nichts miteinander zu tun haben. Der erste Geschäft ist der Kaufvertrag mit Höffner. Das zweite Geschäft, das völlig unabhängig vom ersten Geschäft ist, ist der Kredit mit der Santanderbank.

Das Geld aus dem Kredit ist vollständig an Höffner ausgezahlt worden. Deshalb war deine Reaktion die Raten nicht mehr zu bezahlen sinnlos. Höffner hat sein Geld bereits. Wem das Geld fehlt, das ist die Santanderbank. Denen ist aber die Schublade vollkommen egal. Die haben überhaupt nichts mit deinen Schränken zu tun. Du verletzt nur die Bedingungen des Kreditvertrages.

Vermutlich wird der ganze Spaß für dich jetzt nur noch teurer, weil die Santander die Kosten für das Inkasso zusätzlich in Anrechnung stellen wird. Und juristisch sind sie im Recht. Sie werden einen vollstreckbaren Titel erwirken und pfänden, wenn du nicht freiwillig zahlst. Du hast keine juristische Chance es zu verhindern.

mepeisen  09.09.2017, 00:00

Das ist durchaus erst mal korrekt dargestellt. Wäre da nicht der verbundene Vertrag und die ausdrückliche Berechtigung des Verbrauchers, die Darlehenszahlungen bei entsprechendem Grund einstellen zu dürfen.

Zur Trennung: Wenn ich zur Bank gehe und einen Kredit aufnehme und anschließend irgendwo einkaufen gehe, liegt kein verbundener Vertrag vor. Wenn ich etwas einkaufe und parallel selbst mit einer Bank über einen Kredit verhandele, liegt kein verbundener Vertrag vor. Wenn aber ein Händler direkt mit einer Bank zusammenarbeitet und dann der Kunde nur einen Vertrag abschließt, der aus zwei Teilen besteht (Warenlieferung und Finanzierung), ist das ein verbundenes Geschäft.

Hintergrund ist, dass die Zinsen, die die Bank verlangt, vom Händler bezahlt werden. Der Händler kriegt von der Bank also etwas weniger als den Kaufpreis und die Bank bekommt den Gewinn somit in der Differenz vom Kaufpreis zu dem, was der Händler kriegt. Die 0% Finanzierung ist gar keine zinslose Finanzierung, sondern in Wahrheit eine Mauschelei um Rabatte usw.

Wie dem auch sei. Durch verbundenen Vertrag gibt es gravierende Auswirkungen, die ich mal in meiner eigenen Antwort dargestellt habe.

Was deine Anmerkungen zum Inkasso angeht: Der TE hat hier deutlich zu erkennen gegeben, dass er die Zahlungen verweigert. Die Einschaltung eines Inkassos ist nicht zielführend. Entsprechend sind die Inkassokosten nicht durchsetzbar.

Es wundert mich manchmal, wie viel falsche Dinge so behauptet werden.

Zunächst einmal ist ganz wichtig, was genau nun die Vertragsgrundlage ist. archibald hat auf den ersten Blick Recht, aber nur auf den ersten. tatsächlich ist es so, dass man mehrere Rechtsgeschäfte immer voneinander trennen muss. Nun kommt das dicke ABER:

So wie überall gehe ich davon aus, dass es ein Vertragswerk war und eine Unterschrift. Damit wird daraus juristisch gesehen ein Vorgang oder mit genauen Worten ein "verbundener Vertrag". Sprich: Der Darlehensvertrag ist an den Kaufvertrag gekoppelt.

Die massivste Auswirkung einen solchen verbundenen Vertrages ergibt sich beispielsweise beim Widerrufsrecht. Widerrufst du den Kaufvertrag, wird der Darlehensvertrag automatisch ebenfalls widerrufen.

Bei dir ist es nun so, dass es einen gravierenden Mangel gibt. Ich vermute mal, du hast das Schubfach nicht bestimmungswidrig verwendet und beispielsweise nicht mit Blei ausgegossen ;-)

Für dich entscheidend ist nun §359 BGB. Das berechtigt dich ausdrücklich (!) die Zahlung des Darlehens zu verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Natürlich müsstest du die Zahlungen wieder aufnehmen, sobald dir Ersatz geliefert wird.

Rein juristisch gesehen hast du also unbewusst alles richtig gemacht.

Man sieht, dass Du keine Ahnung davon hast, was Du beim Kauf unterschrieben hast.

Du hast bei der Bank einen Kredit aufgenommen, um damit den Schrank zu kaufen.

Die Bank hat mit den Mängeln nichts zu tun, das ist eine Dache zwischen Dir und dem Möbelhaus.

mepeisen  08.09.2017, 23:46

Das ist so nicht richtig. Stichwort: Verbundener Vertrag.

schleudermaxe  10.09.2017, 07:19
@mepeisen

...oh, ein Kenner?

Wenn ich ein Auto so kaufen sollte und es kommt zu einem Unfall, bekommt der Geldgeber kein Geld mehr, weil die Werkstatt rumfummelt?

mepeisen  14.09.2017, 08:05
@schleudermaxe

Lerne erst mal, was ein verbundener Vertrag ist und schau ins BGB, dann kannst du gerne mit diskutieren. Danke.

Übrigens: Wenn ich einen Unfall baue, hat der Autoverkäufer erst mal exakt nichts damit zu tun. Es sei denn, er hat dir ein fahruntüchtiges Auto verkauft, sowie die Fahruntüchtigkeit verschwiegen und so den Unfall verschuldet. Dann widerum hat er damit etwas zu tun und man hat einen Grund, diesen Einwand aufgrund eines verbundenen Geschäfts beim Kreditgeber geltend zu machen.

Kannst Du die Schubladenmonierung nachweisen ?

Gabelbart 
Fragesteller
 09.09.2017, 09:56

Ja, ich habe die E-Mails.

EXInkassoMA  09.09.2017, 13:59
@Gabelbart

OK , das sind 2 paar Schuhe

Du kannst das Möbel Haus zur Nachbesserung/Austausch/Reparatur innerhalb der Fristen auffordern und gegebenenfalls die vor Gericht auch durchsetzen.

Andererseits hast Du ja auch einen Vertrag  mit der Bank. Check mal den Vertrag

Dazu muss erst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und vom Gericht ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt werden. Dann kann der Gläubiger beim Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung beauftragen und ggf. Lohn pfänden.

Aber:

Was du da machst ist völliger Blödsinn! Du hast einen Kredit bei Santander aufgenommen, den du nun abzahlst. Die Bank hat nichts mit den Möbeln zu tun und wird völlig zu Recht gegen dich vorgehen, wenn du nicht zahlst. Lass den Quatsch bleiben, wenn dir deine Kreditwürdigkeit etwas wert ist!

Wenn du ein Problem mit Höffner hast, musst du dich an Höffner wenden. Du hast einen Kredit von Santander bekommen, mit dem Geld wurde dein Schrank bezahlt, das ist Santander aber zu Recht vollkommen egal.

mepeisen  09.09.2017, 00:01

Alles ab deinem Aber ist leider völlig falsch. Stichwort verbundener Vertrag.

schleudermaxe  10.09.2017, 07:22
@mepeisen

Lachnummer? Wenn mein finanziertes Auto zerbröselt wird, kann doch der Geldgeber nichts dafür, wenn meine inkompetente Werkstatt rumfummelt.

Da kommt auch der Pfänder, wenn ich glaube so handeln zu dürfen,

mepeisen  14.09.2017, 08:05
@schleudermaxe

Vielleicht solltest du dich mal mit dem Begriff des verbundenen Vertrages auseinandersetzen, bevor du völlig falsche Beispiele anführst, um meinen Beitrag als "Lachnummer" zu betiteln.

schleudermaxe  14.09.2017, 08:18
@mepeisen

doch nur: ..... wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert,

und das hat er nicht getan, so jedenfalls die Frage.

Katzenreiniger  14.09.2017, 09:52
@mepeisen

Hier besteht kein verbundener Vertrag, er hat einen Kredit bei der Bank aufgenommen um Möbel im Möbelhaus zu kaufen.

mepeisen  14.09.2017, 16:26
@schleudermaxe

Komisch. In der Frage steht, dass es eine 0% Finanzierung des Möbelhändlers gab, bei der offensichtlich hintendran die Santander stand.

Die Wortwahl des TE besagt genau so eine Konstellation, wie sie laut BGB bei einem verbundenen Vertrag vorliegt.

mepeisen  14.09.2017, 16:28
@Katzenreiniger

Das steht nicht in der Frage. In der Frage steht, dass er bei einem Möbelhaus mit dort beworbener 0% Finanzierung eingekauft hat. Das ist exakt das, was das Wesen eines verbundenen Vertrages ausmacht.

Der TE ist gerade nicht zuerst zur Bank marschiert und hat sich dann den Kredit auszahlen lassen, das Bargeld eingesteckt um an der Kasse des Möbelhauses zu bezahlen.

Ich empfehle dir und schleudermaxe nochmals: Informiert euch vernünftig, was ein verbundener Vertrag eigentlich ist und lest, was genau der TE schrieb, dann könnt ihr auch zielführend mit diskutieren.

schleudermaxe  14.09.2017, 16:40
@mepeisen

... bla, bla, bla, es ist doch gar kein verbundener Vertrag, denn Geldgeber ist nicht der Lieferant, Geldgeber ist eine Bank, und die lieferte auch keine Möbel.

Kreditfinanzierungen sind üblich, alleine im Fahrzeugmarkt. Und kein Kunde kommt da auf die Idee, seine Raten einzustellen, weil z.B die Luft immer aus den Reifen rausgeht.

schleudermaxe  14.09.2017, 16:44
@mepeisen

.... kein Autoverkäufer schickt den Käufer zum Finanzierer, um dort den Kaufpreis persönlich abzuholen!

Sieben Unterschriften und das Geld kommt aufs Konto und drei Vertragspartner gibt es.

Muß denn auch keine Autoversicherung mehr bezahlt werden, wenn die rumbröseln am Kotflügel?

mepeisen  14.09.2017, 17:51
@schleudermaxe

Wo steht denn, dass der Lieferant Geldgeber sein muss bei einem verbundenen Vertrag oder dass die Bank die Möbel liefern muss? Du erfindest immer tolleren Unsinn.

Kreditfinanzierungen sind üblich, alleine im Fahrzeugmarkt.

Mag ja sein. Das ist nun ein Argument, dass es kein verbundener Vertrag ist?

Und kein Kunde kommt da auf die Idee, seine Raten einzustellen, weil z.B die Luft immer aus den Reifen rausgeht.

Dein Argument ist also, dass es einen "verbundenen Vertrag" nicht gibt, weil die typischen Verbraucher in Deutschland keine Ahnung haben, was ihre Rechte angeht?

kein Autoverkäufer schickt den Käufer zum Finanzierer, um dort den Kaufpreis persönlich abzuholen!

Und genau deswegen ist es kein verbundener Vertrag, weil der Händler den Kunden nicht zur Bank schickt?

Sieben Unterschriften und das Geld kommt aufs Konto und drei Vertragspartner gibt es.

Ich habe nie behauptet, dass es nicht mehrere Vertragspartner geben kann. Das Wesen eines verbundenen Vertrages ist nicht, dass es am Ende nur exakt einen Vertragspartner gibt oder nur eine Unterschrift. Das Wesen des verbundenen Vertrages ist, dass mehrerer Teilverträge zu einem Gesamtkonstrukt verbunden werden.

Muss ich dir noch erklären, was das deutsche Wort "verbunden" bedeutet?

Muß denn auch keine Autoversicherung mehr bezahlt werden, wenn die rumbröseln am Kotflügel?

Egal wie viele unsinnige und falsche Beispiele du noch bringst... Das ändert daran nichts, dass dieser Möbelkauf mit 0% Finanzierung ein verbundener Vertrag ist.

Warum sie verbunden sind, habe ich dir nun mehr als einmal versucht zu erklären. Wenn du es einfach nicht verstehen willst, dann lass es. Aber nur weil du es einfach nicht verstehen willst, ist das, was ich schreibe, nicht automatisch falsch.

Sieh einfach ein, dass du keine Ahnung von der Materie hast. Dann wäre die Diskussion auch beendet.

Achja: Für deine wilde Behauptung, dass Gerichte grundsätzlich anders urteilen würden und grundsätzlich keinen verbundenen Vertrag in solchen 0% Finanzierungen eines Händlers sehen würden, bist du noch Beweise schuldig. Zeige mir Gerichtsurteile, in denen das Gegenteil meiner Ausführungen geurteilt wird. Ich weiß, dass du kein solches Gerichtsurteil findest.