Darf ein Inkassobüro Aussentstehende über strittige Forderungen informieren?

9 Antworten

Deine Firma- in Bezug auf rechtlich deins oder bist du dort angestellt?

Wenn es rechtlich deine Firma ist- handelt es sich um eine Firmenforderung oder um eine Privatforderung?

Wenn es eine Firmeninterne Angelegenheit ist kann das Inkassobüro darüber auch mit der zuständigen Rechnungsstelle in deiner Firma reden. Hast du ein Einzelunternehmen zählt die Firma auch zu deinem Privatbesitz und damit kann die Forderung auch wenn sie an dich Privat geht über die Firma eingefordert werden.

Ist es weder deine Firma noch hat die Forderung was mit der Firma zu tun ist das nicht rechtens.  

Einzig wenn die Forderung über eine Lohnpfändung abgefordert wird. Aber auch dann hat nur die Lohnabteilung oder dein Chef etwas mit der Sache zu tun und die sind auch zu stillschweigen aufgerufen.

Danke, ich bin Angestellter in der Firma und es ist ebenso eine Privatangelegenheit. Es gibt auch keine Lohnpfändung und einen Titel etc. Die Forderung wurde von mir rechtens widersprochen, einen Mahnbescheid gibt es nicht.

@TomTucker

Dann ist das nicht rechtens. Du könntest Anwaltlich dagegen vorgehen.

Kurz gefasst: es ist wohl Deine Privatsache, die da an die Firma ging`Dann hat das maximal bei einer Lohnforderung NUR das Lohnbüro und den dortigen Mitarbeiter anzugehen.

Einfach mal anrufen und da rumtratschen inkl. diverser Details ist strafbar und ich würde denen ganz schön Dampf machen.

Schalt einen Anwalt ein, oder hast Du das nicht sogar schon wegen der Strittigkeit der Forderung getan?

Und wenn die Forderung tatsächlich zu recht besteht,dann ist dieses Vorgehen trotzdem falsch, siehe Bundesdatenschutzgesetz.

Nochmal um e skurz klarzustellen: Die Forderung ist strittig, es gibt auch keinen Mahnbescheid, es ist also kein Gericht eingeschalten. Ich habe bisher nur einige Mahnungen von besagten Inkassobüro erhalten, denen ich allesamt widersprochen habe. 

Dann hat das maximal bei einer Lohnforderung NUR das Lohnbüro und den dortigen Mitarbeiter anzugehen.

Oder den Chef/Vorstand. Aber selbst das nur, wenn schon ein Titel vorliegt. Ohne Titel geht die das ebenso nichts an.

Damit dem Verbraucher kein Schaden zugefügt wird, sieht das Gesetz eine Reihe von Bestimmungen vor, an die sich Inkassobüros halten müssen. Um seiner Aktivität nachgehen zu können, muss das Inkassounternehmen beim Wirtschaftsministerium eingetragen sein. Die Eintragsnummer ist meist auf dem Briefpapier des Unternehmens vermerkt.

Verboten sind den Inkassounternehmen jede Verhaltens- und Vorgehensweisen, welche die menschliche Würde oder die Privatsphäre des Schuldners verletzen.

...

Inkassounternehmen sind zur Diskretion verpflichtet:
Das Inkassounternehmen darf keinen Brief schicken, auf dessen Umschlag vermerkt ist, dass es sich um eine Schuldforderung handelt. Es darf sich nicht bei Nachbarn, Familie oder Arbeitgeber über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners informieren oder mit ihnen über dessen Schulden reden. Es darf die Schuld nicht bei einer anderen Person, als dem Schuldner selbst eintreiben.
Es darf die Schulden nicht im Beisein einer Drittperson eintreiben, ohne dass der Schuldner sein Einverständnis dazu gegeben hat.

...

QUELLE: http://www.verbraucherschutz.be/cms/index.php?article_id=33&clang=0&article=100

(Achtung: ist zwar aus Belgien, aber die Rechtslage wird bei uns nicht anders sein...)


FAZIT:
Anwalt einschalten, dort anrufen denen Dampf machen, Polizei einschalten...
Denen so richtig die Ärsche zum kochen bringen...




Stimmt ist auch bei uns so:

Keine rechtswidrigen Methoden

Auch wer Forderungen eintreibt, muss sich dabei an
Recht und Gesetz halten! Unzulässig sind deshalb zunächst all
diejenigen Praktiken, die schon für sich genommen einen Straftatbestand erfüllen. Darunter fällt selbstverständlich jede Form von Nötigung oder Zwang, so etwa durch die Drohung mit einer Strafanzeige. Auch nächtliche Anrufe oder das Befragen von Nachbarn sind tabu. Genauso wenig darf der Mitarbeiter der Inkassofirma – anders als ein Gerichtsvollzieher – einfach die Wohnung oder das Grundstück des Schuldners betreten, denn
das wäre ein strafbarer Hausfriedensbruch.

Quelle: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4160/

@Latexdoctor

Vielen Dank, das hilft mir weiter!

Um seiner Aktivität nachgehen zu können, muss das Inkassounternehmen beim Wirtschaftsministerium eingetragen sein.

Verbesserung: Aufsichtsbehörden, nicht irgendein Ministerium. Die Aufsichtsbehörden sind eigentlich alle nach Bundesland organisiert. Es handelt sich dabei um Gerichte. Details siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de

Ansonsten stimmt das überraschenderweise auch für Deutschland schon so.

Bei der Polizei folgender Hinweis: Was die da machen ist im Übrigen Nötigung, sowie ein Verstoß gegen den Datenschutz. Neben dem Gang zur Polizei empfiehlt sich auch ein Schreiben an den für das Inkasso zuständigen Datenschutzbeauftragten (ebenfalls nach Bundesländer orientiert).

Alternativ wie ExInkassoMA schreibt eine Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht. Findet man bei obigem Link heraus. Die Beschwerde ist kostenlos.

Sofort Beschwerde ans aufsichtsführende OLG mit Bitte um Lizenzentzug.

Das waren zwar nur Call Agents trotzdem sollte man sich wehren

Setz den für das Inkassobüro zuständigen (sitz des Inkassobüros)  landgerichtspraesidenten über das Geschäftsgebaren des inkassoladens schriftlich in kenntnis. 

Beschwerde ist auch bei dem zuständigen landesdatenschutzbeauftragten zu empfehlen (sitz des Inkassobüros )