Darf ein Hotel einen Gast rausschmeißen weil ein Hotelmitarbeiter bei der Buchung Fehler gemacht hat und das Zimmer eigentlich mehr kostet und für anderen ...?

1 Antwort

Es gibt die Möglichkeit Verträge wegen Irrtums oder Fehler in der Übermittlung nach Vertragsschluss anzufechten. Ob das aber auch noch gilt wenn das Hotelzimmer bereits bezogen ist vage ich zu bezweifeln.
Aufjedenfall macht sich die anfechtende Vertragspartei im Regelfall Schadensersatzpflichtig (außer man hätte den Fehler erkennen müssen) und muss nicht nur die Zimmerkosten erstatten sondern auch entstandene Schäden ersetzen. Das könnten z.B. Stornogebühren für den Flug oderdie Zugfahrt sein. Wenn der Vertrag erst angefochten wird wenn man bereits am Hotel angekommen ist könnten m.E. auch Kosten für eine Alternative Unterkunft hinzukommen.

Zusammenfassend:
Verträge kann man anfechten und man hätte dir das Zimmer verweigern können, aber m.E nur bevor du es bezogen hast und man kann dich nicht so kurzfristig aus dem Zimmer werfen, denn dies dürfte für dich unzumutbar sein.
Das ist aber nur meiner Meinung.