Darf ein Hotel die Versandkosten einer Rechnung an den Kunden weitergeben?

3 Antworten

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Ein zivilrechtlicher Anspruch auf eine Rechnung besteht für Verbraucher nicht - lediglich eine Quittung als Nachweis für das Bezahlen kann gem. § 368 BGB verlangt werden; daher könnte das Hotel auch eine Gebühr für den Versand der Rechnung erheben - das sollte man aber sein lassen, da das Hotelgäste kosten würde...

Man sollte eine quittierte Rechnung dem Kunden bei Abreise generell aushändigen.

Bei Unternehmern oder beruflichen/geschäftlichen Gästen ist zwingend eine Rechnung auszustellen (alleine schon wegen des Vorsteuerabzuges des Kunden). Hier dürfen keine Gebühren für den Versand genommen werden.

Die Urteile zu den Telekommunikationsanbietern kann man in diesem Fall nicht heranziehen, da die Anbieter ja automatisch eine Rechnung erstellen aber diese nur elektronisch zur Verfügung stellen wollen - wenn nicht nur Vertragsabschlüsse über das Internet getätigt werden, muß die Rechnung auch kostenfrei per Papier zugestellt werden sofern der Kunde das wünscht.

Zudem liegt die Zahlung bei den Kunden der Telekommunikationsanbieter  in der Zukunft und der Kunde muß ja wissen, was er zahlen muß, bzw. was abgebucht wird (bei SEPA-Lastchrift ist die Info über die Abbuchung zwingend notwendig) - bei einem Hotelbetrieb wird die Bezahlung allerdings i. d. R. ja vor Ort geregelt.

Das ändert aber nichts daran, daß der Privatkunde nicht automatisch Anspruch auf eine Rechnung hat.

Ganz ehrlich: das ist kleinlich. In diesem Hotel wäre ich auch das letzte Mal Gast gewesen. Einfach wegen des Eindrucks, den das Inrechnungstellen des Portos vermittelt. Die 62 Cent werden ja wohl noch in der buchstäblichen Portokasse sein.

Mir scheints schon kleinlich und das Buchen von einem Euro kostet mehr als den Euro. Bin kein Jurist