Darf ein Hauswart unerlaubt Fotos vom Kellerraum machen?

10 Antworten

darf er nicht, aber ein Loch in eine Folie zu schneiden ist kein Verbrechen, das strafrechtlich relevant wäre, und eher eine Lappalie.

und im Grunde ist es schon etwas verdächtig, den Kellerraum mit Folie abzudichten.

aber man könnte ja auch fragen, bevor man Löcher schneidet.

Die Besorgnis, dass etwas gefährliches dort gelagert wird halte ich auch für berechtigt, und finde es auch gut, dass der Hauswart ein Auge darauf wirft.

Ich möchte ja auch nicht in einem Haus mit 500 Liter Nitroverdünnung im Keller schlafen.

Wenn Ihr dort Sprengstoff oder größere Mengen Benzin lagern würdet, hätte der Vermieter sicher recht. Ob Ihr dort Porzellan und / oder Stoffe lagert, kann dem Vermieter ziemlich egal sein. Bei einem Vermieter, der solche Kleinkrämereien anfängt, muss man aber aufpassen. M. E. ist das ein Eingriff in Eure Privatsphäre.

Nein das darf der Hauswart nicht. Hegt er so einen Verdacht muss er dich oder auch den Vermieter informieren. Der kann dann alles weitere in die Wege leiten.

Das ist Sachbeschädigung.

Wenn der Vermieter einen Verdacht hat, man würde den Keller illegal nutzen, muss er mit Dir einen Termin vereinbaren um den Keller zu besichtigen.

Die Folie zu zerschneiden, ist im Prinzip das gleiche wie, wenn jemand deine Scheibe zertrümmert, um in deine Wohnung zu gucken.

Da es dein Vermieter ist, wird Ärger vorprogrammiert sein, falls Du dagegen angehst, aber es gerechtfertigt meiner Meinung nach eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und eine Art Hausfriedensbruch, da der Kellerraum Dir wahrscheinlich im Mietvertrag zugesprochen wurde, und damit von Dir angemieteter Raum ist.

Nein, wenn das Areal abgesperrt ist und sei es nur mit einem selbstgebastelten kinderschlösschen, ist das sachbeschädigung und verdacht auf einbruch, es geht nicht grundsätzlich nur um den beschädigten wert, sondern auch um das eindringen und das, sich von dritter seite unbefugten zugang verschaffen, als schwerer eingriff in die privatsphäre.

so lange sie keine giftigen, verbotenen oder gestohlenen oder verdacht auf solche gegenstände in ihrem keller lagern, dürfte nicht einmal die polizei ohne richterlichen beschluss sich zugang in ihren keller verschaffen.

rufen sie die polzei und erstatten sie sofort vor ort strafanzeige, das geht einfach zu weit.

stellen sie sich jedioch darauf ein, dass ihr vermieter ein größeres interesse hat diesen tatsbestand herbeizuführen, als ein hausmeister, auch wenn er schräg drauf wäre

viel erfolg und starke nerven